Kommentar Erbschaftssteuer: Eine Stellschraube der Gerechtigkeit

Die Besteuerung von Vermögen ist in Deutschland zu niedrig

Weil Firmenerben künftig nicht mehr automatisch von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb weiter laufen lassen, sondern zahlen sollen, falls sie genug Geld auf der Kante haben, sprechen die Kritiker aus der Wirtschaft bereits von einer skandalösen „Doppelbesteuerung“. Denn das Privatvermögen des Erben sei ja schon einmal vom Fiskus belastet worden.

Dass ein solcher Einwand kommt, verwundert nicht. Die Reichen in Deutschland sind es gewohnt, dass ihr Reichtum nicht besteuert wird, schon gar nicht ein Erbe. Sie empfinden diese Befreiung nicht als eine Begünstigung, sondern gewissermaßen als natürliches Recht. Es waren übrigens nicht Kommunisten, die die Reform veranlassten. Es war das Bundesverfassungsgericht. Wenigstens dort sitzen welche, die etwas von Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz verstehen.

Die Prüfung auf die Zahlungsfähigkeit soll erst ab 26 Millionen Euro Firmenwert gelten, die Schwelle wurde auf Druck von Wirtschaft, CSU und Baden-Württemberg in letzter Minute angehoben. Darunter bleibt sowieso alles geschenkt, sofern der Betrieb weiter geführt wird.

Es bleibt auch mit dieser Erbschaftsteuerreform dabei und ist nach den letzten Korrekturen sogar eher schlimmer geworden: Die Besteuerung von Vermögen, insbesondere von großen Erbschaften, ist in Deutschland zu niedrig, sie vertieft die Kluft zwischen Arm und Reich und die der unterschiedlichen Chancen. Aus der Sicht des Erben ist es ein steuerfreies, leistungsloses Einkommen, wenn der Firmeninhaber stirbt. Das gibt es außer bei Lottogewinnen sonst nirgendwo im Leben.

Es ist absolut richtig, dass diejenigen befreit werden, die eine Firma sonst schließen oder verkaufen müssten, um den Fiskus zu bedienen. Arbeitsplatzerhaltung geht vor. Aber muss es so großzügig sein? Beim normalen Steuerzahler wird die finanzielle Leistungsfähigkeit übrigens nie geprüft. Das einzige, was man an dieser Reform positiv bewerten kann, ist, dass ab 26 Millionen Wert überhaupt eine Steuerpflicht für fortgeführte Betriebe anfängt. Es ist also eine Stellschraube der Gerechtigkeit geschaffen worden, an der spätere, mutigere Regierungen drehen können — und sollten.

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