Beim Telefonanbieter-Wechsel sind Probleme nur kurz akzeptabel

Leipzig (dpa/tmn) - Die Horrorgeschichten von leidgeprüften Freunden kennt jeder: Wer den Festnetzanbieter wegen eines Umzugs oder eines besseren Angebots wechselt, steht schnell ohne Freizeichen und Internet da.

Beim Telefonanbieter-Wechsel sind Probleme nur kurz akzeptabel
Foto: dpa

Doch das muss man sich nicht bieten lassen.

Beim Anbieterwechsel für Festnetztelefon und Internet müssen Verbraucher höchstens einen Tag ohne Leitung dulden. Scheitert die Überleitung aus Gründen, die der Kunde nicht verschuldet hat, muss ihn der alte Anbieter wieder versorgen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Bis der Wechsel klappt, fällt außerdem über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundgebühr an. Aus der Pflicht ist der Altprovider erst, wenn der Kunde selbst die Abschaltung des Anschlusses verlangt, den Vertrag beim neuen Anbieter widerrufen hat oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wurde.

Weil sie gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen haben, hat die Bundesnetzagentur nun gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von jeweils 75 000 Euro verhängt. Im vergangenen Jahr muste die Behörde nach eigenen Angaben in rund 4500 Fällen Verbrauchern helfen, weil ihre Telefonversorgung wegen eines Anbieterwechsels unterbrochen war.

Damit der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne geht und Verbraucher ein Scheitern der Überleitung nicht versehentlich selbst provozieren, sollten sie einige Punkte beachten. So ist eine Kündigung beim alten Anbieter nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der in den AGB ausgewiesenen Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung sollte man nicht selbst übernehmen, sondern damit den neu gewählten Provider rechtzeitig beauftragen - etwa sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Vertrages. Nicht selbst zu kündigen, ist besonders wichtig, wenn die Rufnummer mitgenommen werden soll. Auch damit kann der neue Versorger bei der Bestellung beauftragt werden.

Beim Ausfüllen des Auftragsformulars müssen Verbraucher penibel auf die korrekte Angabe der Daten achten, raten die Verbraucherschützer. Name und Adresse müssen exakt den Angaben beim alten Anbieter entsprechen. Auch bei den Rufnummern, die mitgenommen werden sollen, darf kein Zahlendreher passieren.

Scheitert der Wechsel trotz aller Vorkehrungen, sollten sich Betroffene nicht nur bei den Anbietern beschweren, sondern dies umgehend auch der Bundesnetzagentur auch per E-Mail oder über ein dafür vorgesehenes Beschwerdeformular mitteilen.

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