Beleidigung im „Shitstorm“ - Anonymität schützt nicht immer

Regensburg (dpa/tmn) - Im Eifer des Gefechts rutscht manch einem Onliner schnell mal eine Beleidigung raus. Blöd nur, wenn sie im Netz auf Dauer lesbar bleibt. Wann es für rüpelnde Nutzer rechtlich brenzlig werden kann, erklärt hier die Rechtanwältin Sabine Sobola.

Im Schutz der Masse oder Anonymität lassen Internetnutzer gerne Dampf ab. Machen das viele Surfer auf einmal, spricht man von einem „Shitstorm“. Wer es dabei übertreibt, kann aber Ärger mit einem Anwalt oder sogar der Polizei bekommen, warnt Sabine Sobola. „Da werden im Internet oft Sachen geschrieben, die man seinem Gegenüber nie ins Gesicht sagen würde“, sagt die Regensburger Rechtsanwältin. „Die gute Kinderstube haben wir da oft lange hinter uns gelassen.“

Rechtlich problematisch wird es, wenn die Grenze zwischen sachlicher Kritik und der sogenannten Herabsetzung der Person überschritten wird: Dann spricht das Gesetz von einer Beleidigung, Gerichte können dafür Geld- und theoretisch sogar Freiheitsstrafen verhängen. Allerdings kommt es bei der Bewertung immer auch auf den Kontext an: „In einem kleinen Forum mit einem ohnehin eher harten Umgangston sind manche Äußerungen vielleicht noch okay“, sagt Sobola. „Auf einer neutralen, nüchternen Seite würde ich mich eher zurückhalten.“

Das gilt besonders für Tatsachenbehauptungen. Erweisen sich diese später als falsch, werden sie vor Gericht als üble Nachrede oder Verleumdung eingestuft und möglicherweise noch härter bestraft. „Meine Meinung wird ja nicht dadurch richtiger, dass viele sie haben“, warnt Sobola.

Keine Rolle spielt bei der rechtlichen Bewertung, ob jemand unter einem Spitz- oder Decknamen in einem Forum postet oder mit seinem richtigen Namen bei Facebook. Allerdings steigt mit der zweiten Variante die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich Ärger gibt. „Wenn man den richtigen Namen von jemandem hat, kann der Anwalt direkt eine Abmahnung schicken“, erklärt die Rechtsanwältin. In einem anonymen Forum müsste der eventuelle Kläger dagegen zuerst Strafanzeige bei der Polizei erstatten, die dann bei dem Betreiber der Plattform die Herausgabe des echten Namens verlangen kann.

Ob das in der Praxis auch passiert, ist fraglich. Sobola empfiehlt aber, das Risiko gar nicht erst einzugehen: „Am besten gehe ich im Internet so mit jemandem um, als würde ich ihm beim Kaffeetrinken gegenübersitzen.“

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