„Cloud-Computing“ für viele unbekannt - Neues Infoportal

Berlin (dpa) - Jedem zweiten Internetnutzer sagt der Begriff „Cloud-Computing“ nichts. Ein neues Informationsportal soll nun für Aufklärung sorgen. Wichtig ist unter anderem, dass Nutzer die Einstellungen des jeweiligen Dienstes prüfen.

Jeder zweite Internet-Nutzer in Deutschland kann mit dem Begriff „Cloud-Computing“ nichts anfangen, obwohl er häufig mit Web-Mail, Musik-Streaming oder ähnlichen Angeboten solche Dienste verwendet. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap, die vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund wolle man ein neues Informationsangebot starten und sich für bessere Rechte der Cloud-Nutzer einsetzen, kündigte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch (31. Oktober) in Berlin an.

Unter der Web-Adresse cloud.irights.info sollen Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie finden. Das neue Portal beantwortet nicht nur Fragen zu Online-Speicherdiensten, sondern gibt auch Tipps zu E-Books, Dokumenten, Filmen, Fotos, Spielen und Musik in der Cloud. Außerdem werden Themen rund um Datenschutz, Datensicherheit, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht behandelt

Beim Cloud-Computing werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Der Begriff „Cloud“ (Wolke) leitet sich von schematischen technischen Darstellungen dieser Dienste ab, bei der die einzelnen Services als Kreise gezeichnet werden, die zusammen dann ein Wolkensymbol ergeben.

Die Online-Speicherdienste machen Dokumente, Fotos oder Dateien auf jedem Rechner verfügbar, sparen Speicherplatz auf der Festplatte und stellen eine zusätzliche Datensicherung dar. Doch wer private Dokumente, Familienfotos oder Terminkalender unverschlüsselt in die sogenannte Cloud verlagert, sollte wissen, dass im Zweifel andere mitlesen können.

Da je nach Dienst festgelegt werden kann, wer Einsicht in die abgelegten Daten bekommt, sollte man beim Start die Einstellungen prüfen und gegebenenfalls ändern. In jedem Fall lasse ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Dienstes, die auch als Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Terms of Service (ToS) oder EULA betitelt sein können, gewisse Rückschlüsse darauf zu, wie der Betreiber mit dem Datenschutz umgeht. Versprechen, personenbezogene Daten nicht weiterzugeben, seien jedoch so gut wie nicht überprüfbar.

Bei der Wahl des Anbieters sollten sich Nutzer darüber im Klaren sein, dass die US-Regierung alle Daten auf Cloud-Servern von US-Unternehmen einsehen darf, wenn es die nationale Sicherheit erfordert, heißt es auf dem neuen Infoportal. Grundsätzlich sollten Nutzer gerade sensible Daten verschlüsseln, wenn diese hochgeladen werden sollen. Die Bedienung von Verschlüsselungsprogrammen sei heutzutage nicht mehr schwierig.

80 Prozent der Cloud-Nutzer empfindet der Infratest-dimap-Studie zufolge Unbehagen, wenn sie Daten online speichern oder Software und Dienstleistungen auf virtuellen Servern nutzen. 72 Prozent fühlen sich nicht ausreichend über Cloud-Technologie informiert. Und die Hälfte der Nutzer befürchtet Datenverluste bei einem Anbieterwechsel (50 Prozent) oder bei technischen Ausfällen (48 Prozent). 82 Prozent fordern von den Anbietern mehr Vorkehrungen bei Datenschutz und Sicherheit.

Mehr Infos: Das Technik-Portal Techfacts hat ein mehr als 50 Punkte umfassendes FAQ zu Cloud Computing veröffentlicht.

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