Cloudspeicher: Serverstandort entscheidet über Datenschutz

Berlin (dpa/tmn) - Oft genutzte Daten auf Cloudspeichern im Netz abzulegen, ist eine praktische Sache. So lassen sie sich von überall aufrufen, bearbeiten und mit anderen Nutzern teilen. Aber Vorsicht: Deutsches Datenschutzrecht gilt nur auf Onlinespeichern, die in deutschen Rechenzentren gehostet werden.

Darauf weist das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“ hin. Wer Wert auf den im Vergleich zu US-Gesetzen strengeren deutschen Datenschutz legt, sollte also Dienste inländischer Anbieter nutzen.

Kostenloser Onlinespeicher aus Deutschland ist ziemlich einfach zu bekommen. Sowohl große Internetprovider als auch E-Mail-Dienstleister bieten Kunden meist einige Gigabyte (GB) kostenlosen Speicher für Fotos, Videos und Dokumente an. Häufig reicht es aus, sich eine kostenlose E-Mail-Adresse anzulegen, manche Anbieter räumen Kunden, die eigene Mediencenter-Apps herunterladen, zusätzlichen Speicher ein.

Mehr Speicherplatz gibt es gegen Gebühr. Die Preise richten sich nach der gebuchten Speichermenge und der Vertragslaufzeit. Preise beginnen bei rund 90 Cent im Monat - je nach Anbieter erhält man dafür zwischen 5 und 20 GB. Wer mehr Platz braucht, zahlt entsprechend mehr - manch ein Anbieter hat bis zu einem Terabyte und mehr im Programm.

Über eine Sache sollten sich Nutzer, die ihre Daten im Netz speichern, aber im Klaren sein: Eine Garantie gegen Datenweitergabe oder -spionage durch Nachrichtendienste ist auch eine Speicherung in Deutschland nicht. Deswegen raten die Experten dazu, Daten nur verschlüsselt im Netz zu speichern.

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