Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist „Grundrechtseingriff“

Berlin/Bonn (dpa) - Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein.

Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist „Grundrechtseingriff“
Foto: dpa

„Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar“, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff gegenüber dpa. Ob dieser Schritt durch Gesetze oder die Einwilligung der Nutzer abgesichert sei, „muss im Einzelfall beurteilt werden“.

Amerikanische IT-Unternehmen hatten diese Woche für Wirbel gesorgt, als deutlich wurde, dass sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft entwickelte eine Software dazu, die auch von Google, Facebook und Twitter eingesetzt wird.

Die deutschen E-Mail-Dienste Web.de, GMX und die Deutsche Telekom erklärten, sie würden keine Kunden-E-Mails nach Kinderpornos durchsuchen. Es würden lediglich Viren und Spam herausgefiltert.

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