Der gute Name im Netz - Domains registrieren

Berlin (dpa/tmn) - Der eigene Auftritt im Internet beginnt mit einem klangvollen Namen. Eine Domain ist die Adresse, unter der Nutzer im Web zu finden sind. Sie sollte daher sorgfältig ausgewählt werden.

Der gute Name im Netz - Domains registrieren
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Der persönliche Blog, die eigene Firma oder ein Erlebnisbericht über den letzten Urlaub - es gibt viele Gründe für den eigenen Internetauftritt. Wichtig dabei ist die Webadresse. Die Seite soll ja gefunden werden und im Gedächtnis bleiben. Bevor der Name gewählt wird, steht die Entscheidung der richtigen Endung an. Die sogenannte Top Level Domain (TLD) ist die Endung jeder Webadresse. In Deutschland ist das „.de“, aber auch andere Endungen sind möglich. Kommerzielle Webseiten nutzen häufig „.com“, „.net“ oder „.org“. Die meisten TLD sind frei zugänglich, es gibt aber auch geschützte Endungen wie etwa „.gov“ für Regierungsorgane der USA oder „.edu“ für Bildungseinrichtungen.

Letztlich ist die Entscheidung auch eine finanzielle, erklärt Holger Bleich, vom Fachmagazin „c’t“. „.de“-Domains sind günstiger als andere Endungen. Sie kosten meist weniger als einen Euro pro Monat. Steht die Endung fest, kann ein Name ausgesucht werden. Dabei sind die 26 Buchstaben des Alphabets, die zehn Ziffern und der Bindestrich international zulässig.

Die Denic, die zentrale Registrierungsstelle für deutsche Domains, unterstützt mit ihren „.de“-Domains 93 weitere Zeichen, worunter auch Umlaute oder das „ß“ fallen. Gerade internationale Besucher könnten aber Schwierigkeiten haben, solche Domains anzusteuern. Eine Auflistung der erlaubten Sonderzeichen gibt es bei der Denic. Dort kann auch überprüft werden, ob der Wunschname noch frei ist. Jeder Name innerhalb einer Top Level Domain kann nämlich nur einmal vergeben werden. Auch auf anderen Seiten kann der Wunschname überprüft werden.

Prof. Maximilian Becker gibt zu bedenken, dass eine freie Domain nicht immer wirklich frei ist. Der Jurist von der Universität Siegen warnt vor Verletzungen des Zeichenrechts. Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe zwar: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Doch der Inhaber eines eingetragenen Markenzeichens kann gegen eine Domain mit demselben Namen vorgehen. Auch bei ähnlich klingenden Namen kann es zu Problemen kommen, wenn unter der Domain gleiche Dienstleistungen angeboten werden. Wer hofft, mit einer Domain wie „amazon-shop.de“ großes Geld zu verdienen, wird sicher bald Post vom Anwalt bekommen.

Bedenkenlos kann der eigene Name oder der Name der eigenen Firma verwendet werden, falls er nicht schon vergeben ist. In dem Fall sollte geprüft werden, ob der Besitzer der Domain einen nachvollziehbaren Anspruch auf diesen Namen hat. Ein Herr Müller hat einen höheren Anspruch auf „müller.de“ als ein Herr Schmidt. Wenn Herr Schmidt aber eine Kneipe namens Müller betreibt, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Ist ein freier Name gefunden, kann er bei einem Domain-Provider registriert werden. Domains kann man nicht kaufen, sondern nur mieten. Bei den meisten Providern erfolgt die Miete für zwölf Monate per Vorauszahlung und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn der Mietvertrag nicht verlängert wird, wird auch die Domain wieder freigegeben und steht anderen Kunden zur Verfügung. Die meisten Provider stellen praktische Komplettpakete zur Verfügung, bei denen der nötige Webspace, Homepage-Baukästen oder passende Content Management Systeme zum Verwalten der Webseite schon inklusive sind. Das ist besonders für private Nutzer und Anfänger interessant.

Da sich der Markt ständig verändert, lohnt sich laut Holger Bleich ein eingängiger Vergleich. Kleine Anbieter sind oft günstiger und bieten eine bessere, persönliche Hilfestellung an, während bei den großen Dienstleistern lange Warteschleifen lauern. Der Experte warnt aber gleichzeitig vor den kleinen Anbietern: Oft verschwinden sie so schnell vom Markt, wie sie gekommen sind. Dann kann es schwierig werden, mit der Domain zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei allen Anbietern empfiehlt Bleich, gerade bei der Vertragslaufzeit und den Bedingungen zur Verlängerung genau das Kleingedruckte zu lesen.

Der Umzug einer Domain zu einem anderen Provider funktioniert laut Bleich problemlos. Der neue Anbieter sorgt nach entsprechendem Auftrag selbst dafür. Und sollte eine Domain nicht mehr gebraucht werden, reicht es, den Vertrag früh genug zu kündigen und somit auf eine Verlängerung zu verzichten. Die Domain kehrt nach Ablauf der Vertragszeit wieder zurück in den Pool der frei verfügbaren Adressen und steht dem nächsten Web-Pionier zur Verfügung.

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