Dienste auflisten und Co.: Das digitale Erbe regeln

Berlin (dpa/tmn) - Was nach dem Tod mit ihren Benutzerkonten im Internet passiert, daran verschwenden viele keinen Gedanken. Sollten sie aber: Denn ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann es für Angehörige schwer bis unmöglich werden, Zugriff zu bekommen.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Am besten listet man alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern auf, hinterlegt die Liste in einem Umschlag an einem sicheren Ort und aktualisiert sie regelmäßig.

Außerdem ist es den Verbraucherschützern zufolge wichtig, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Providern und Internetdiensten kümmert. Ebenso gilt es, schriftlich festzuhalten, was mit den eigenen Daten nach dem Ableben geschehen soll. Von Nachlass-Diensten raten die Experten ab. Ihre Vertrauenswürdigkeit sei kaum feststellbar. Außerdem könnten solche Dienste vom Markt verschwinden und die Daten in falsche Hände geraten.

Die Verbraucherzentrale hat 18 Internetdienste daraufhin untersucht, ob sich Benutzerkonten online löschen lassen, und die Unternehmen schriftlich befragt, was mit Konten und Daten Verstorbener geschieht.

Hinweise darauf, was nach dem Tod eines Nutzers mit seinem Benutzerkonto passiert, suchten die Verbraucherschützer mit Ausnahme von zwei Anbietern auf den meisten Seiten vergeblich. Es sei auch kaum festzustellen gewesen, ob die Anbieter die Nutzerdaten bei einem Todesfall komplett löschen oder über die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinaus weiter speichern. Bei 6 Anbietern ließen sich Konten online gar nicht löschen.

Auf die Anfrage antworteten 12 Anbieter: Alle verlangen zum Löschen des Kontos einen Nachweis über den Tod des Nutzers - meist eine Sterbeurkunde, manchmal einen Erbschein oder eine Gerichtsverfügung.

Für die zahlreichen juristischen Fragestellungen und Probleme rund um das Thema gibt es den Angaben zufolge bislang keine klaren gesetzlichen Regelungen - oder die Rechtslage ist umstritten. Deshalb hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Machts-gut.de eine Infoseite mit Checklisten rund um den digitalen Nachlass erstellt.

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