Ein Jahr danach: Timeline zur Schließung von Megaupload

Berlin (dpa) - Die Ermittlungen zur Datenplattform Megaupload ziehen sich hin. Auch das Verfahren zur Auslieferung ihres Gründers Kim Dotcom verzögert sich. Hier ein Überblick zu den Ereignissen seit einem Jahr.

19.1. Die US-Behörden werfen Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vor und veranlassen, dass die Website vom Netz genommen wird.

20.1. Polizisten durchsuchen das Anwesen von Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) in Coatesvilla nördlich der neuseeländischen Stadt Auckland und nehmen diesen, zwei weitere Deutsche und einen Niederländer fest. Die US-Justiz verlangt die Auslieferung der Beschuldigten. Beschlagnahmt werden Gegenstände und Geld im Wert von umgerechnet 3,7 Millionen Euro. Aus Protest legen Hacker aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung Webseiten des FBI, des US-Justizministeriums und der Musikindustrie lahm.

21.1. Zollfahnder durchsuchen Büros und Luxushotels in Hongkong.

25.1. Ein Richter in Wellington lehnt eine Freilassung Dotcoms gegen Zahlung einer Kaution ab und begründet dies mit erhöhter Fluchtgefahr.

26.1. Zwei führende Mitarbeiter von Megaupload, ein Deutscher und ein Niederländer, kommen gegen Zahlung einer Kaution frei.

30.1. Die US-Staatsanwaltschaft kündigt die Löschung der Megaupload-Daten in den Rechenzentren von IT-Dienstleistern an.

3.2. Ein Richter in Auckland bestätigt die Entscheidung, dass Dotcom weiter in Haft bleiben soll.

15.2. Auch der zweite deutsche Megaupload-Mitarbeiter wird gegen Zahlung einer Kaution freigelassen.

22.2. Kim Dotcom wird nach einmonatiger Haft gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Der Richter verhängt strenge Auflagen für einen Hausarrest.

22.3. Ein Richter räumt Dotcom die Möglichkeit ein, monatlich auf eine begrenzte Menge Geld aus seinem Vermögen zuzugreifen und erlaubt ihm die Nutzung eines Autos.

2.4. Die Bedingungen für den Hausarrest werden weiter gelockert, Dotcom darf nun auch wieder das Internet nutzen.

28.6. Das Oberste Gericht in Neuseeland erklärt die Razzia auf dem Megaupload-Anwesen für rechtswidrig. Der Durchsuchungsbeschluss gegen Dotcom sei zu allgemein formuliert und damit ungültig gewesen.

10.7. Die neuseeländische Justiz verschiebt den im August geplanten Termin für eine erste Anhörung zum Auslieferungsantrag der USA auf 2013.

18.7. Nach einer kritischen Äußerung zu den USA gibt der zuständige Richter im Auslieferungsverfahren, David Harvey, den Fall ab.

29.8. Dotcom erhält einen Teil seines konfiszierten Vermögens zurück.

25.9. Gerichtsdokumente belegen, dass Dotcom vor seiner Festnahme Ziel einer illegalen Abhöraktion des neuseeländischen Geheimdienstes GCSB war. Für den Einsatz gegen einen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung gab es keine rechtliche Grundlage.

27.9. Der neuseeländische Ministerpräsident John Key entschuldigt sich bei Dotcom wegen der illegalen Abhöraktion des Geheimdienstes.

26.9. Dotcom kündigt in einem YouTube-Video einen neuartigen Internet-Musikdienst mit dem Namen Megabox an.

6.12. Eine Richterin räumt Dotcom das Recht ein, den Geheimdienst wegen der illegalen Abhöraktion auf Schadenersatz zu verklagen.

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