Gericht rügt Datenschutzmängel in Facebooks App-Zentrum

Berlin (dpa/tmn) - Startet man ein Spiel in Facebooks App-Zentrum, stimmt man automatisch der Weitergabe von Daten an Dritte zu. Das Berliner Landgericht hat dies für rechtswidrig erklärt. Kunden müssten explizit darauf hingewiesen werden, heißt es im Urteil.

Gericht rügt Datenschutzmängel in Facebooks App-Zentrum
Foto: dpa

Facebook muss möglicherweise sein App-Zentrum für Spiele neu gestalten. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin ( Az.: 19 O 60/13) ist die dort verwendete Lösung zur Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte rechtswidrig. Das Gericht schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) an. Dieser hatte geklagt, da Facebookkunden seiner Meinung nach nicht ausreichend darüber informiert würden, dass sie beim Start eines Spiels über Facebook einer umfangreichen Weitergabe persönlicher Daten an Dritte zustimmen.

Zu den Daten, die man als Nutzer der Facebook-Apps wie Farmville oder Crazy Penguin Wars mit einem Klick auf einen Button mit der Aufschrift „Jetzt spielen“ möglicherweise an Dritte weitergibt, gehören persönliche Informationen und Angaben zu Freunden. Hinzu kommt das Recht, etwa im Namen des Nutzers Beiträge zu veröffentlichen. Nach deutschem Recht ist für eine solche Weitergabe aber die bewusste und informierte Zustimmung eines Nutzers nötig. Zwar listet Facebook unterhalb des „Jetzt spielen“-Knopfes auf, welche Daten möglicherweise weitergegeben werden, dies ging dem Gericht aber nicht weit genug. Es werde nur der Anschein einer Zustimmung erweckt, was irreführend und intransparent sei, heißt es im Urteil. Der Verbraucher könne die Folgen des Zustimmungsklicks nicht richtig abschätzen.

„Viele Verbraucher drücken auf "Jetzt spielen" und lesen das Kleingedruckte gar nicht“, sagt Michaela Zinke vom vzbv. Dass sie damit auch einer Weitergabe von Daten zustimmen, realisierten viele nicht. Der vzbv wünscht sich von Facebook einen deutlicheren Hinweis darauf. Unmittelbare Folgen hat das Urteil für das soziale Netzwerk noch nicht. Beim vzbv rechnet man damit, dass Facebook Berufung einlegt. Facebook hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Eine Sprecherin konnte am Freitagnachmittag noch keine Stellungnahme zum Urteil abgeben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort