Im Kleingedruckten nach Schlüsselwörtern für Abzocke suchen

Berlin (dpa/tmn) - Die „besten Flüge finden“ verspricht eine Webseite. Doch die Anmeldung führt gar nicht zu günstigen Urlaubsreisen, sondern zu einem teuren Vertrag. Solche Abofallen sind ärgerlich, Verbraucher können sich gegen die Abzocke aber leicht wehren.

Im Kleingedruckten nach Schlüsselwörtern für Abzocke suchen
Foto: dpa

Bevor sie sich im Internet irgendwo anmelden, sollten Verbraucher erst das Kleingedruckte lesen. Denn bei Download-Portalen und anderen Dienstleistern kann es sich um Abzocker handeln, die Surfer mit scheinbar kostenlosen Angeboten in eine Abofalle locken. Darauf weist das Rechtsportal „iRights.info“ hin. Wem die Lektüre der Geschäftsbedingungen (AGB) zu aufwendig ist, der sollte den Text mit der Suchfunktion des Browsers wenigstens nach Schlüsselwörtern durchforsten. Hinweise auf mögliche Fallen geben Begriffe wie „Laufzeit“, „Euro“ oder „Abo“.

Wer in eine Abofalle getappt ist, muss die geforderte Monats- oder Jahresgebühr aber nicht unbedingt zahlen. So kann es zum Beispiel sein, dass sich die Abzocker nicht an die gesetzlichen Regeln gehalten haben: Entstehen durch einen Klick Kosten, muss der entsprechende Button eindeutig beschriftet sein - mögliche Formulierungen sind unter anderem „Jetzt kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag ungültig.

Auch bei einem vorschriftsmäßigen Angebot können Verbraucher jeden Online-Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Belehrt der Anbieter den Kunden nicht per Brief oder E-Mail über diese Frist, gilt das Widerrufsrecht sogar noch länger. Und bei Minderjährigen wird ein Abo-Vertrag ohnehin erst gültig, wenn die Eltern ihre Zustimmung gegeben haben.

Widerspruch gegen ungewollte Abos sollten Betroffene den Angaben nach immer schriftlich einlegen, am besten per Einschreiben. Zur Sicherheit können sie außerdem mit einem Screenshot dokumentieren, wie die Webseite beim vermeintlichen Vertragsabschluss aussah. Viele Abzocker schicken auch nach dem schriftlichen Widerspruch noch Mahnungen, Inkasso-Drohungen oder sogar Post vom Anwalt - davon sollten sich Verbraucher aber nicht einschüchtern lassen.

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