Internet-Wirtschaft und Wettanbieter kritisieren Geldwäsche-Gesetz

Berlin (dpa) - Die IT-Wirtschaft und Internet-Wettanbieter haben die Pläne der Bundesregierung für schärfere Maßnahmen gegen Geldwäsche beim Online-Glücksspiel kritisiert.

Die Annahme, dass mit dem Online-Glücksspiel erhöhte Geldwäsche-Risiken verbunden seien, könne nicht bestätigt werden, erklärten der Wettanbieter betfair und der IT-Verband Bitkom in ihren Stellungnahmen für eine Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses an diesem Montag in Berlin.

Das Gegenteil sei der Fall. Nach einer Studie seien die Geldwäsche-Risiken im regulierten Online-Glücksspielmarkt aufgrund der hohen Rückverfolgbarkeit und Spieleridentifizierung vergleichsweise gering. „Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das allgemeine Risiko für Geldwäsche im Online-Glücksspielbereich gravierend ist“, heißt es gleichlautend in Stellungnahmen von betfair und Bitkom. Die geplanten Zusatzpflichten würden bereits erfüllt.

Die Kreditwirtschaft unterstützt die Bemühungen der Koalition. Die Maßnahmen müssten aber die Richtigen treffen sowie verhältnismäßig und praxistauglich sein. „Zahlungsdienstleister sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist“, heißt es in einer Stellungnahme von Banken und Sparkassen.

Nach Plänen der Bundesregierung müssen Betreiber von Glücksspielen im Internet die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen. Die Aufsichtsbehörden der Länder sollen Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können. Hintergrund ist, dass mit dem seit Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen wurde.

Beim Online-Glücksspiel bestehen aus Sicht des Finanzministeriums hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche. Spieler könnten leichter anonym oder mit gefälschten Identitäten auftreten. Zudem könne eine illegale Herkunft von Geldern durch Transaktionen über mehrere Spieler- und Betreiberkonten einfach verschleiert werden.

Nach Darstellung von betfair dagegen ist aus der Praxis bisher nur ein Fall bekannt, in dem Online-Glücksspielseiten erfolgreich für Geldwäsche missbraucht worden seien. 2007 hätten Täter die aus Kreditkartendiebstahl gewonnenen Mittel auf Online-Glücksspielseiten „gewaschen“. Viele Versuche seien jedoch fehlgeschlagen.

Dem Entwurf zufolge sollen intransparente Zahlungsprodukte wie auf anonymen Prepaid-Karten gespeichertes Elektronik-Geld oder Bargeld im Online-Glücksspiel nicht verwendet werden dürfen. Die Identifizierung eines Spielers soll den gleichen Kriterien unterworfen werden, die für Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Kontos gelten.

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