Koalitionsärger um Schutz vor Abmahn-Abzocke im Internet

Berlin (dpa) - In der schwarz-gelben Koalition gibt es Ärger um besseren Schutz von Internet-Nutzern vor überteuerten Abmahnungen. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte eine „grundlegende Überarbeitung“ des Gesetzentwurfs.

„Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird“, sagte Krings der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) stellte sich dagegen hinter die Pläne des Justizministeriums. „Für mich steht hier der Kampf gegen Abzocke im Vordergrund.“ Auch die FDP mahnte, eine Blockade von Entwürfen sei „in keinem Fall hilfreich“.

Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das derzeit in der Regierung abgestimmt wird, soll Missbrauch mit Abmahnungen eindämmen, die etwa wegen zweifelhaften Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet verschickt werden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dafür die Gebühren drücken, die Anwälte für Abmahnungen von Internet-Nutzern fordern.

„Wir wollen erreichen, dass Menschen das Urheberrecht wieder als etwas Gutes empfinden. Dazu ist eine Deckelung der Abmahngebühren ein wichtiges Signal“, sagte FDP-Verbraucherexperte Erik Schweickert am Donnerstag. Diskutiert wird, dass Kanzleien nur noch maximal 84 Euro Gebühren geltend machen könnten - etwa ein Zehntel dessen, was derzeit teils berechnet wird.

SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber warnte, mit einer Blockade des Gesetzes würden Familien, Vereine und Initiativen im Stich gelassen. „Es ist mittlerweile ein Geschäftsmodell, dass Eltern von Kindern, die unwissend ein geschütztes Bild auf einer Website verwendet haben, mit Klagen überzogen werden und Kosten von Hunderten und Tausenden Euro tragen müssen.“ Es sei höchste Zeit für mehr Schutz, sagte auch Baden-Württembergs Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne).

Krings schlägt unter anderem vor, dass Nutzer einen Warnhinweis zugeschickt bekommen sollen, wenn Urheberrechtsverletzungen drohen. Das Gesetzespaket soll auch den Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung verbessern. Das Bußgeld für unseriöse Anbieter soll demnach von 50 000 auf 300 000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.

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