Leistungsschutzrecht kommt in den Bundestag

Berlin (dpa) - Nach monatelangem Streit kommt jetzt ein Gesetz in den Bundestag, das die Stellung von Presseverlagen gegenüber Internet-Suchmaschinen regeln soll.

Dieses Leistungsschutzrecht (LSR) wird schon lange von Verlegern gefordert und von Internet-Firmen mit Google an der Spitze entschieden abgelehnt. Mit scharfer Kritik meldeten sich jetzt auch führende Juristen zu Wort: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sei sachlich nicht gerechtfertigt, „nicht durchdacht“ und „zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft“.

Der Urheberrechtsbeauftragte der Piratenpartei, Bruno Kramm, twitterte am Mittwoch, mit dem Leistungsschutzrecht werde „das freie Netz von nie dagewesener Informationsverwirtschaftung bedroht“. Abgelehnt wird der Entwurf bei SPD, Grünen und Linken. Bedenken gibt es auch bei einzelnen Abgeordneten der CDU und der FDP.

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde hingegen Google scharf kritisiert. Die von dem Internet-Unternehmen am Dienstag gestartete Kampagne versuche, „unter dem Vorwand eines vermeintlichen Projektes für die Freiheit des Internets die eigenen Nutzer für seine Lobbyinteressen zu vereinnahmen“, erklärten am Mittwoch die Abgeordneten Günter Krings und Ansgar Heveling. „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass es für Qualitätsjournalismus in unserem Land auch im Internet einen ausgeglichenen Wettbewerb gibt.“

Die Website mit dem Aufruf von Google gegen das LSR wurde nach Angaben des Internet-Konzerns bis zum Mittwochabend von rund einer halben Million Menschen besucht. Bislang hätten sich über 25 000 Menschen auf der Seite eingetragen und damit ihre Ablehnung des Leistungsschutzrechtes dokumentiert. „Wir freuen uns, dass diese wichtige Debatte für das deutsche Internet endlich stattfindet und dass so viele Bürger bereit sind, sich aktiv für das Netz einzusetzen“, sagte ein Google-Sprecher. Der Appell, sich in E-Mails und Anrufen bei den Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz stark zu machen, fand dagegen nur mäßige Resonanz. Der CDU-Abgeordnete Peter Tauber sagte, von 600 000 Bürgern in seiner Heimatregion habe er bislang lediglich acht E-Mails dazu bekommen.

Das Leistungsschutzrecht gibt den Verlagen „das ausschließliche Recht (...), Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Wenn eine Suchmaschine mehr Textzeilen als den reinen Link zu einem Artikel anzeigt, soll der Betreiber dafür zahlen.

In einer vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München veröffentlichten Stellungnahme warnen 16 Jura-Professoren vor „unabsehbaren negativen Folgen“ einer entsprechenden Änderung des Urheberrechts. Beide Seiten seien aufeinander angewiesen, mahnen die Wissenschaftler: „Ohne Inhalte würden die Suchmaschinen nichts finden - und ohne Suchmaschine würde in der unübersehbaren Informationsfülle des Internets nichts gefunden.“

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzesänderung für die Nacht zum Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Gegner kritisierten, dass die Debatte so spät angesetzt wurde und dass dafür nur eine halbe Stunde Zeit vorgesehen ist. Nach der ersten Lesung geht das Leistungsschutzrecht in die Fachausschüsse, ehe der Bundestag das Gesetz nach der zweiten und dritten Lesung verabschiedet. Der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen.

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