Machtkampf zwischen Richter und Facebook könnte ausfallen

Reutlingen (dpa) - Der Machtkampf zwischen einem Reutlinger Amtsrichter und dem Internet-Netzwerk Facebook könnte ohne Sieger zu Ende gehen. Richter Sierk Hamann wollte als wohl erster Strafrichter in Deutschland den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmen.

Doch Facebook ziert sich - und der Richter legt es auch nicht darauf an, die Herausgabe der Daten mit allen rechtlichen Mitteln zu erzwingen. Zumal sich der Angeklagte kooperativ zeigt. Dabei hofften Juristen darauf, dass der Reutlinger Prozess zum Präzedenzfall werden könnte. Denn wenn Hamann auf offiziellem Rechtsweg an die Facebook-Daten des Angeklagten herankäme, könnte das Vorbildcharakter für unzählige Strafverfahren in ganz Deutschland haben.

Bundesweit hatte der Prozess wegen der Facebook-Beschlagnahme für Schlagzeilen gesorgt. Dabei geht es nur um die Beihilfe zu einem Wohnungseinbruch. Der 20-jährige Angeklagte soll einem Kumpel über Facebook entscheidende Hinweise gegeben haben. Doch das zu beweisen, ist kompliziert. Denn an Nachrichten, die über das soziale Netzwerk verschickt werden, kommen deutsche Ermittler so leicht nicht ran.

Hamann wollte deshalb das Benutzerkonto des 20-Jährigen beschlagnahmen. Doch bei Facebook Deutschland bekam er eine Absage. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des Angeklagten. Daraufhin ließ er seinen Beschlagnahmebeschluss ins Englische übersetzen und schickte ihn an die Facebook-Europazentrale. Doch auch nach mehreren Monaten wartet er noch auf eine Antwort.

Also ging der Amtsrichter noch einen Schritt weiter. „Irland ist Europa, das ist so weit nicht weg. Da gibt es Rechtshilfeabkommen“, erklärte er. Er schickte ein Rechtshilfeersuchen an seine Kollegen in Irland, damit diese seinen Beschlagnahmebeschluss der Facebook-Europazentrale rechtsverbindlich zustellen. Doch auch bis das umgesetzt ist, kann noch einige Zeit verstreichen.

Ein solches Vorgehen hat es nach Einschätzung von Experten bislang noch in keinem deutschen Strafprozess gegeben. „Aber nur weil es neu ist, muss man es ja nicht lassen“, sagte Hamann. „Es findet auf der Ebene einfach relativ viel statt.“ Und wer gar nicht erst bei Facebook anfrage, bekomme auch garantiert keine Antwort.

Allerdings gehe es nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen und den Internet-Riesen mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der Daten zu zwingen, betonte er. Sein einziges Ziel sei es, den Verdacht gegen seinen Angeklagten aufzuklären. Und das könnte ihm nun deutlich leichter gelingen als über das Rechtshilfeersuchen. Denn der 20-jährige Angeklagte kündigte am Donnerstag an, die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preiszugeben.

In dem Prozess wird nun erstmal nicht viel passieren. Denn damit der Angeklagte die Daten aus seinem Facebook-Profil dem Gericht übergeben kann, muss er sie zunächst selbst in juristisch verwertbarer Form haben. Das Gericht verlangt eine offizielle CD von Facebook in Irland. Und wie schnell der 20-Jährige die bekommt, ist offen.

Ewig werde er jedenfalls nicht auf Facebook warten, kündigte Hamann an. „Das ist nur ein Mosaik-Stück.“ Zur Not werde er sich eben mit den herkömmlichen Beweisen und Indizien zufriedengeben. Spätestens im April will er das Verfahren abschließen. Wenn seine Auseinandersetzung mit Facebook bis dahin ohne Ergebnis bleiben sollte, störe ihn das jedenfalls nicht. „Ein Strafrichter kann damit leben, dass er als Tiger startet und als Bettvorleger endet.“

Für eine Bemerkung in Richtung der Politik hat Hamann seine derzeitige Prominenz dann aber doch noch genutzt. Es werde im Moment viel über komplizierte Themen wie die Vorratsdatenspeicherung diskutiert - dabei gebe es auch im kleinen Einmaleins der Juristerei noch so manche Baustelle. Dass es für einen deutschen Richter so kompliziert sei, an Daten von E-Mail-Providern oder Sozialen Netzwerken im Ausland zu kommen, sei eines dieser Themen.

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