Mitfahrdienst Uber legt Widerspruch gegen Verbot ein

Hamburg (dpa) - Die Firma Uber hat Widerspruch gegen das Verbot ihrer umstrittenen Mitfahrdienste in Hamburg eingelegt. Das bestätigte die Verkehrsbehörde am Donnerstag. Zuvor hatte die Behörde dem Unternehmen eine Untersagungsverfügung zugestellt, wie am Mittwoch bekanntgeworden war.

Mitfahrdienst Uber legt Widerspruch gegen Verbot ein
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Bei dem untersagten Service UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Uber bietet auch einen Chauffeurdienst an.

Uber habe keine Genehmigung, Personen zu befördern und verstoße damit gegen das Gesetz, argumentierte die Verkehrsbehörde. Der Mitfahr-Service in Hamburg solle unverzüglich eingestellt werden. Uber kündigte aber bereits an, die Fahrten weiterhin anzubieten. Das könnte teuer werden: Es droht eine Strafe von jeweils 1000 Euro.

Aus Sicht des Start-ups überschritten die Behörden ihre Befugnisse. „Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg Dienstleistungen anzubieten, verteidigen“, sagte Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.

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