Nach Angriff auf Onlinebanking immer Anzeige erstatten

Berlin (dpa/tmn) - Der Schreckmoment schlechthin beim Online-Blick aufs Konto: Das Geld ist weg. Opfer eines Hackerangriffs sollten umgehend Alarm bei Bank und Polizei schlagen, wollen sie ihr Erspartes wiedersehen.

Wer einen Hackerangriff aufs Internetbankkonto nicht der Polizei meldet, bekommt später eventuell sein Geld nicht zurück, warnt der IT-Verband Bitkom. Ist der Angriff noch nicht zu lange her, informieren Betroffene aber am besten zuerst die Bank: Eventuell lässt sich die Überweisung noch rückgängig machen. Außerdem kann das Geldinstitut das Konto für weitere Abbuchungen sperren.

Grundsätzlich zeigen sich viele Banken den Angaben nach kulant, wenn es um die Rückerstattung von gestohlenem Geld geht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wer auf eine sogenannte Phishing-Attacke hereinfällt und selber Transaktionsnummern (TAN) oder andere Zugangsdaten herausgibt, bleibt deshalb möglicherweise auf dem Schaden sitzen.

Außerdem verbieten es viele Banken in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) inzwischen, sich TANs per SMS auf das Gerät schicken zu lassen, mit dem man Onlinebanking betreibt. Für sichere Überweisungen auf dem Smartphone braucht es also immer zwei Mobiltelefone: Auf einem läuft die Banking-App, auf dem anderen kommen die TANs an.

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