Online-Kauf digitaler Produkte: Viele Rechte eingeschränkt

Berlin/Brüssel (dpa/tmn) - Musik im Internet kaufen, das geht rasch mit ein paar Mausklicks. Doch gerade bei Downloads mahnt die EU-Kommission zur Vorsicht. Die Händler nähmen es oft nicht so genau bei Schutz und Information ihrer Kunden.

Kostenpflichtige Downloads von Musik, Spielen oder Software können riskant sein: In der Europäischen Union patzen mehr als drei Viertel aller Online-Shops für digitale Musik, Bücher, Spiele oder Videos offenbar beim Verbraucherschutz. Das hat die EU-Kommission bei einer europaweiten Untersuchung herausgefunden.

„Ein Viertel aller Websites geben Verbrauchern nicht die Identität des Händlers und die E-Mail-Adresse - das macht Nachfragen nach dem Kauf natürlich unmöglich“, sagte EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg. Lücken gebe es auch bei Garantien. Fehlende Kontaktdaten seien das gravierendste Problem.

Häufig versuchten die Anbieter auch, ihre Kunden bei den Vertragsbedingungen über den Tisch zu ziehen. So schlossen die Händler zum Beispiel eine Haftung für Schäden am Computer ihrer Kunden durch heruntergeladene Software aus oder versuchten, das Recht auf Entschädigung oder Ersatz zu beschränken. Solche und ähnliche Regelungen fanden die Prüfer bei 69 Prozent der Seiten. Auch fehlte auf 42 Prozent der Seiten der Hinweis, dass heruntergeladene Produkte im Gegensatz zu gekauften Gegenständen nicht zurückgegeben werden können. Viele Anbieter benennen Sonderregelungen zudem nur im Kleingedruckten.

Die EU-Kommission untersuchte in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden 333 Angebote aus allen 27 EU-Staaten außer Irland. Auch kommerzielle Websites aus Norwegen und Island waren dabei. Von den 26 geprüften Shops in Deutschland empfehlen die Experten die Hälfte zur weiteren Prüfung.

Generell haben Verbraucher beim Kauf digitaler Güter im Netz etwas andere Rechte als beim normalen Einkaufen. So kann es zum Beispiel sein, dass Software, Musik oder Bücher, die nur als Download erstanden werden, nicht zurückgegeben werden können. „Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, in denen das Widerrufsrecht nicht gilt“, erklärt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Ob das auch bei Downloads so ist, ist rechtlich umstritten.“ Entsprechende gesetzliche Regelungen seien zwar in der Mache, bis zur Umsetzung kann es aber noch etwas dauern.

Bis dahin lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen von Download-Shops - auch wenn die AGB-Lektüre oft schwierig ist. „Es liest sich natürlich niemand 70 Seiten AGB durch“, sagt Gurkmann. „Vieles darin versteht man auch einfach nicht.“ Zumindest bestimmte Passagen sind aber einen Blick wert. Manche Anbieter schränken zum Beispiel ein, wo Kunden Programme oder Musikstücke nutzen dürfen. „Es kann sein, dass sie Apps, die sie in einem Land für ihr Smartphone gekauft haben, anderswo nicht mehr herunterladen oder aktualisieren können“, nennt die Juristin ein Beispiel. Auch hier sei noch nicht klar, ob solche Einschränkungen erlaubt sind.

Außerdem bemängelt die Kommission Browsergames und andere Onlinespiele: Diese werden oft als kostenlos beworben, tatsächlich muss der Nutzer aber nach einiger Zeit doch bezahlen. Gerade Kinder würden oft mit kostenlosen Spielen gelockt, bei denen aber später Kosten drohten. Neun von zehn entsprechenden Webseiten wiesen nicht deutlich sichtbar schon vor Beginn eines Spiels darauf hin.

Auch das sei wieder ein Grenzfall, erklärt Verbraucherschützerin Gurkmann: „Wenn ich sofort nach dem Start bezahlen muss, wäre das irreführend. Vielleicht kann ich aber auch ein ganzes Stück spielen, und kann erst dann Geld für Premiuminhalte oder Ähnliches ausgeben?“ Am besten sei es hier wie überall, wenn Verbraucher solchen Angeboten mit Misstrauen begegnen. „Wirklich umsonst ist etwas nur selten.“ Selbst scheinbar kostenlose Spiele nerven den Nutzer oft mit Werbung oder sammeln Daten über ihn.

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