Online-Shopping: Ein kostenfreier Zahlungsweg ist Pflicht

Düsseldorf (dpa/tmn) - Das Sicherheitspaket beim Bestellen des Internetanschlusses oder die Handy-Zusatzversicherung: Das Unterjubeln kostenpflichtiger Leistungen hat eine schlechte Tradition im Internet-Vertrieb.

Kunden sollten beim Online-Shopping nicht nur auf ungewollte Extras achten, sondern auch auf teure Zahlungswege.

Auch wenn Händler verpflichtet sind, mindestens einen gebräuchlichen kostenfreien Zahlungsweg anzubieten, ist häufig eine teure Bezahlart mit Gebühren vorausgewählt - etwa eine Kreditkarte. Verbraucher sollten dann versuchen, ein kostenfreies Zahlungsmittel wie Rechnung oder Lastschrift einzustellen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Kosten für einen Geldtransfer dürfen den Verbraucherschützern zufolge auch nur in der Höhe verlangt werden, wie sie dem Händler selbst entstehen. Sonst könne das berechnete Entgelt für das Zahlungsmittel vom Anbieter zurückverlangt werden.

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