Rahmen für sichere E-Mail-Kommunikation abgesteckt

Berlin (dpa) - „Die bisherige E-Mail ist wie eine Postkarte, die Sie ans Brett hängen, mit dem Text nach außen“, sagt der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger. Mit der De-Mail sollen E-Mails so sicher werden wie ein fest zugeklebter Brief.

Über die gesetzliche Grundlage dafür stimmt am Donnerstag der Bundestag ab. Internet-Experten aber kritisieren Details der technischen Umsetzung. Im Gegensatz zur normalen E-Mail wird die De-Mail über verschlüsselte Kanäle versandt. Dabei sollen Empfänger und Absender eindeutig identifizierbar sein. Zudem kann der Eingang einer Nachricht beim Empfänger wie bei einem Einschreiben nachgewiesen werden.

Das De-Mail-Gesetz legt einheitliche Anforderungen für diese Art der elektronischen Kommunikation fest und regelt die Zulassung der privaten Anbieter unter Mitwirkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI). In zwei strittigen Fragen wurde zum einen beschlossen, dass die Anbieter freie Hand haben sollen, wie sie die Domain - also den zentralen Bestandteil der Adressen hinter dem individuellen Namen des Nutzers - bezeichnen wollen.

Zum anderen bleibt es dabei, dass nur der Transport der Sendungen verschlüsselt wird. Der Gesetzgeber habe im De-Mail-Gesetz auf die Forderung nach einer umfassenden Verschlüsselung auf dem gesamten Weg vom Absender zum Empfänger (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung) verzichtet, weil dies bereits im Signaturgesetz geregelt sei, sagte der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP).

Wenn es um besonders vertrauliche Daten gehe, könne die umfassende Verschlüsselung bei De-Mail als zusätzliche Option genutzt werden. Auf die generelle Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung sei auch verzichtet worden, um den Bürgern einen besonders einfachen Weg für die gesicherte Kommunikation zu ermöglichen.

Unter anderem deswegen wird der Gesetzentwurf vom Chaos Computer Club (CCC) aber abgelehnt. „Gerade vor dem Hintergrund, dass De-Mail für sensible Kommunikation mit Behörden genutzt werden soll, wäre die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine zwingende Voraussetzung“, erklärte die Organisation.

Das Gesetz sei im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sagte Binninger, stehe dort aber am 18. März auf der Tagesordnung. Mit dem Inkrafttreten könne dann schon im April gerechnet werden. Zu den zusätzlich für den Versand einer De-Mail erhobenen Kosten macht das Gesetz keine Vorgaben. „Das wird der Wettbewerb regeln“, sagte Binninger.

Von den jährlich 17 bis 18 Milliarden Briefsendungen in Deutschland könnten mehrere Milliarden mit De-Mail abgewickelt werden, erklärte Binninger. Unternehmen und Behörden, so die Erwartung der Befürworter, könnten auf diese Weise erhebliche Kosten sparen.

Nach dem De-Mail-Gesetz ist bis Ende des Jahres noch ein E-Government-Gesetz für die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen in Regierung und Verwaltung geplant. „Wir wollen das Tempo hoch halten, dass wir nicht nur von E-Government reden, sondern auch mehr Nutzen für die Bürger schaffen“, sagte Binninger.

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