Smartphones und Co. nicht mit Vertrag verschenken

Berlin (dpa/tmn) - Smartphones, Tablets oder Notebooks, die zusammen mit einem Mobilfunkvertrag verkauft werden, gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Warum, erklärt das Telekommunikationsportal „Teltafif.de“.

Smartphones und Co. sollten besser nicht mit einem Vertrag als Weihnachtsgeschenk präsentiert werden. Bei solchen auf den ersten Blick sehr günstigen Produkten entstünden Folgekosten, die den Wert des Gerätes oft überschreiten, warnt das Telekommunikationsportal „Teltafif.de“. Auch bei Handys, die im Paket (Bundle) mit einer Prepaid-Karte verkauft werden, müssen Schenkende vorsichtig sein. Hier fallen zwar keine Grundgebühren an, aber das Handy lässt sich nur mit der SIM-Karte aus dem Bundle nutzen (SIM-Lock). Beschenkte, die schon einen Tarif haben, mit dem sie zufrieden sind, schauen dann in die Röhre.

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