Pro und Contra: Sind „Ballerspiele“ wirklich preiswürdig?

„Crysis 2“ bietet Unterhaltung — genauso wie ein Action-Film im Kino. Die erneute Debatte um „Killerspiele“ ist unpassend und lenkt vom wahren Problem ab, sagt Carsten Icks:

Man kann durchaus infrage stellen, ob das Computerspiel „Crysis 2“ „pädagogisch wertvoll“ ist — ein Attribut, das zur Sendung mit der Maus sicher besser passt als zu einem Action-Spiel. Aber dass Politiker erneut dem Reflex nicht widerstehen, auf böse „Killerspiele“ zu schimpfen, zeugt von Unwissen und Ignoranz.

Unwissen, weil „Crysis 2“ Gewalt nicht verherrlicht: Der Spieler mordet nicht, er verteidigt sich — im Superhelden-Anzug und in erster Linie gegen Außerirdische. Ja, es fließt Blut. Aber das gilt auch für viele Kinofilme. Manche sind im Gegensatz zu „Crysis 2“ sogar für Jugendliche freigegeben. Etwa der mit deutschen Förder-Millionen produzierte „Inglourious Basterds“. Dort wird brutal skalpiert und gemordet. Frei ab 16. Und Deutschland jubelt über den Oscar für Christoph Waltz. Film ist Kunst, Spiele sind Teufelswerk?

Dieses Messen mit zweierlei Maß stößt Millionen vor den Kopf, die mit ihrem Hobby aufgewachsen sind, ohne zum Täter zu werden. Niemand tötet mit der Computermaus, genauso wenig wie Kinder an Karneval mit ihrer Spielzeugpistole töten.

„Crysis 2“ bietet gute Unterhaltung für Erwachsene. Das Spiel zählt zum Besten, was deutsche Programmierer in den vergangenen Jahren abgeliefert haben — ein weltweiter Erfolg. Das ist eine Auszeichnung wert. Die Politik will Amokläufe verhindern? Dann sollte sie sich der echten Waffen annehmen. Die sind der Kern des Problems.

„Crysis 2“ ist ein Spiel, das sicher hohen technischen Ansprüchen genügt. Doch einen vom Staat geförderten Preis hat dieses Kriegsspiel nicht verdient, sagt Stefan Küper:

Man sollte sich bei dieser Debatte vor Klischees hüten: Wer in seiner Freizeit gelegentlich einen Ego-Shooter spielt, ist sicher nicht gleich ein latent gewaltbereiter Problemfall. Diese Spiele erfreuen sich bei verschiedensten Menschen in allen Gesellschaftsschichten einer großen Beliebtheit. Und dagegen ist auch gar nichts einzuwenden, solange die Altersfreigabe — zumeist ab 18 — beachtet wird. Es steht schließlich jedem frei, wie er seine Freizeit gestaltet.

Es geht hier jedoch nicht um eine generelle Verurteilung solcher Spiele: Es geht darum, ob es richtig ist, ein Kriegsspiel mit einem Preis auszuzeichnen. Mehr noch: Es geht darum, ob es richtig ist, an die Schöpfer solcher Spiele Preisgelder auszuschütten, die zur Hälfte vom Haus des Kulturstaatsministers bereitgestellt werden.

Und es geht darum, ob ein solcher Preis selbst dann vergeben werden darf, wenn er „kulturell und pädagogisch wertvolle Computer- und Videospiele“ fördern soll — auch wenn dies nur zwei Kriterien unter mehreren sind. Kriegsspiele dieser Art sind ganz sicher nicht pädagogisch wertvoll. Und auch der kulturelle Wert darf angezweifelt werden — wenn man den Begriff Kultur nicht einfach auf eine technisch anspruchsvolle Grafik und Vertonung verengt, die hier — zugegeben — sicher vorhanden ist.

Wenn der Staat sich an einer Preisverleihung beteiligt, darf zurecht ein ausgewogeneres Urteil erwartet werden, als schlicht die Prämierung eines im Handel erfolgreichen Produkts.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort