Urteil verbietet Online-Video-Plattform der Privatsender

Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat einem geplanten, gemeinsamen offenen Internetportal von privaten Fernsehsendern eine Absage erteilt.

Das Gericht wies eine Beschwerde der TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL gegen ein im Frühjahr 2011 ergangenes Verbot durch das Bundeskartellamt ab.

Die Sendergruppen wollten eine technische Plattform für private und öffentlich-rechtliche TV-Sender schaffen. Darauf sollten die Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos, werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Sendergruppen hielten sich am Mittwoch ein Vorgehen dagegen offen.

Das Gericht folgte der Argumentation der Kartellwächter: Mit der Plattform würde das „marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung“ in Deutschland weiter verstärkt. Auf dem rund vier Milliarden Euro schweren bundesdeutschen Fernseh-Werbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent.

Zwar liege ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet bei insgesamt lediglich etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den Fernseh-Werbemarkt sei entscheidend, befand das Gericht. „Das bestehende Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend“, hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen im April bei einer mündlichen Verhandlung gesagt.

Beide TV-Sendergruppen äußerten ihr Unverständnis für das Urteil. „Wir halten die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich“, erklärte die Mediengruppe RTL Deutschland. Es sei auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, sagte ein Sprecher von ProsiebenSat.1. „Denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen.“

Das Bundeskartellamt wertete die Entscheidung als wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien. „Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen“, ergänzte Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamtes, laut einer Mitteilung.

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