Werbung und Adresse: So erkennt man verbotene Downloads

Berlin (dpa/tmn) - Die neuesten Blockbuster gratis zum Download: Dass solche Angebote nicht legal sein können, erkennen viele Internetnutzer sofort. Manche Anbieter gehen aber subtiler vor - dann hilft zum Beispiel ein Blick auf die Webadresse.

Werbung und Adresse: So erkennt man verbotene Downloads
Foto: dpa

Wer urheberrechtlich geschützte Filme oder Songs aus dem Internet herunterlädt, macht sich strafbar. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe, warnt das Rechtsportal „iRights.info“: Nutzer können sich schon Ärger einhandeln, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, man also ohne große Recherche feststellen kann, dass etwas nicht stimmt.

Anzeichen für rechtswidrige Angebote können den Angaben nach zum Beispiel aggressive Werbeanzeigen für Glücksspiele oder Webseiten mit sexuellen Inhalten sein. Auch eine ungewöhnliche Domainendung wie .to oder .tl hinter dem Namen der Webseite ist nicht unbedingt ein Signal für ein seröses Angebot.

Generell gilt: Wenn es irgendwo im Netz etwas kostenlos gibt, das anderswo Geld kostet, müssen Verbraucher wenigstens misstrauisch werden. Das gilt auch, wenn Filme schon online zu sehen sind, die eigentlich noch im Kino laufen. Allerdings machen Filmverleiher hier auch zunehmend selbst Ausnahmen - ein sicheres Anzeichen für illegale Angebote ist das also nicht mehr. Genauso muss auch nicht jeder Gratisdownload illegal sein. Bands und andere Künstler stellen ihre Arbeit zum Beispiel immer öfter selbst ins Netz.

Grundsätzlich sollten Verbraucher nicht nur bei Downloadseiten, sondern auch bei Streams auf Anzeichen für Illegales achten. Ob sie sich mit dem Anschauen strafbar machen, ist allerdings ungeklärt. Technisch wird dabei zwar eine Kopie auf dem Computer zwischengespeichert. Juristen streiten allerdings noch darüber, ob das schon als Download gilt.

Klarer ist der Fall bei Downloads von Filehoster-Seiten: Hier dürfen Nutzer nur dann etwas herunterladen, wenn der Anbieter eindeutig die Rechte an der Veröffentlichung hat oder es sich um einen Dateiaustausch zwischen Freunden handelt, der zum Beispiel durch ein Passwort abgesichert ist. Dieser wird von dem Recht auf Privatkopie geschützt.

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