Wikipedia hat Anspruch auf Pressefreiheit

Berlin (dpa) - Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt. Dies entschied jetzt das Landgericht Tübingen und wies damit die Klage eines Akademikers zurück, wie das Internet-Portal „heise.de“ am Montag berichtete.

Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle. In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf Pressefreiheit höher zu bewerten. Auch erfülle die Online-Enzyklopädie „das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen“.

Der außerordentliche Professor an der Universität Tübingen wandte sich mit seiner Klage insbesondere gegen die Information, dass er Mitglied katholischer Studentenverbindungen sei. Bei der Begründung des Urteils erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht“. Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Wikipedia-Artikel nur dann zur Kenntnis genommen werde, wenn sich ein Nutzer aktiv über den Kläger informieren wolle. „Anders als beispielsweise bei einer Zeitungsveröffentlichung ist hier nicht von einer breiten Ausstrahlungswirkung des Beitrages auszugehen“.

In einem weiteren Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt um einen Wikipedia-Artikel über einen verstorbenen Juristen. Dessen Sohn ging vor Gericht, weil der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen unter anderem zur Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft seines Vaters enthalte. Das Gericht wies die Klage ab, der Kläger geht aber in die nächste Instanz, so dass sich 2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigen wird.

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