200 Jahre Biergärten - Als König Max Biertrinken im Freien erlaubte

Ein Erlass sorgte vor 200 Jahren dafür, dass Brauer ihr Bier selbst verkaufen konnten. Ein Segen für das bayerische Selbstverständnis.

München. Eine Maß Bier unter Kastanien, dazu eine mitgebrachte Brotzeit: Der Biergartenbesuch ist in Bayern gängige Freizeitgestaltung — und das seit 200 Jahren: Am 4. Januar 1812, erlaubte König Max I. den Brauern, über ihren Bierkellern Bier auszuschenken. „Ich habe deshalb 2012 zum Jahr des Biergartens erklärt“, sagt Münchens Tourismuschefin Gabriele Weishäupl.

Die Brauereien lagerten früher das im Winter gebraute Bier in Gewölben. Aus Seen geschnittene Eisbrocken sorgten für Kühlung. Über den Kellern pflanzten die Brauer Schatten spendende Bäume — so blieben die Lagerräume kühl. Aus den Kellern nahmen die Leute das Bier in Krügen mit. An heißen Tagen lockte der Schatten der Kastanien zur Rast — so kam mancher Krug leer zu Hause an.

Findige Brauer machten daraus ein neues Geschäft — und gerieten in Zank mit den Gastwirten, denen die Gäste wegblieben. Erst der königliche Erlass 1812 brachte Frieden: Nun durften die Brauer von Juni bis September ihr Märzenbier ausschenken, um es „in minuti zu verschleißen“, also: sofort zu trinken. Brot durften sie servieren. „Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber verboten“, entschied der König als Kompromiss für die Wirte.

Die Biergarten-Gäste wollten ihre Maß aber nicht auf nüchternen Magen trinken, und so brachten sie ihr Essen kurzerhand mit. Aus der Gewohnheit wurde Tradition. Mancher „Zuagroaste“ staunt, wenn Einheimische ihre Tischdecke entfalten, Geräuchertes, Käse und Rettich, Salzstreuer und Besteck ausbreiten. „Das gibt es nirgendwo anders auf der Welt“, sagt Weishäupl.

Wenn es um ihr Recht auf den Biergarten geht, sind die Bayern zum Aufstand bereit: Mehr als 20 000 Menschen demonstrierten 1995 bei der „Biergartenrevolution“ gegen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Anwohner hatten wegen Lärms geklagt und Recht bekommen.

Biergärten, darunter die renommierte Waldwirtschaft, hätten ab 21.30 Uhr kein Bier mehr ausschenken sollen. „Einen Biergarten um halb zehn zumachen, da ist es ja noch hell! Aus ganz Bayern kamen die Leute und haben protestiert“, sagt die Präsidentin des Vereins zur Erhaltung der Biergartentradition, Ursula Seeböck-Forster. Der Freistaat erließ auf den Protest hin die Biergartenverordnung, nach der bis 22.30 Uhr ausgeschenkt werden kann. Die Tradition hat gesiegt.

Dazu gehören Facebook-Verabredungen zu Biergartenpartys allerdings nicht, findet Seeböck-Forster. Es sei kein Ort für „Flashmobs, die sich da zusammenrotten“. Vielmehr sei der Biergarten wichtig für Familien mit Kindern. „Er hat in der Großstadt eine soziale Funktion.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort