Amtsgericht schiebt Wisent-Auswilderung einen Riegel vor

Tierschützer sind begeistert: Zum ersten Mal seit Jahrhunderten streifen wilde Wisente durch das Rothaargebirge. Doch der Justiz geht so viel Wildnis zu weit.

Die Wisente im Wald in Wittgenstein müssen in einem eingezäunten Bereich bleiben.

Die Wisente im Wald in Wittgenstein müssen in einem eingezäunten Bereich bleiben.

Foto: Marius Becker

Schmallenberg (dpa) - Das Amtsgericht in Schmallenberg hat der Auswilderung einer Wisent-Herde im Rothaargebirge einen Riegel vorgeschoben. Die Tiere dürften nicht mehr frei in den Wäldern außerhalb des Projektgebietes herumlaufen, entschied die zuständige Amtsrichterin am Donnerstag. Geklagt hatte ein Waldbesitzer, der nicht hinnehmen will, dass die Tiere die Rinde in seinen Buchenwäldern anknabbern. Der Wisent-Verein wollte zunächst die Begründung der Entscheidung abwarten, bevor er sich zu dem Urteil äußert.

Vermutlich wird er aber Rechtsmittel einlegen. Die Herde war im April 2013 in Wittgenstein freigelassenen worden. Seitdem streifen erstmals seit Jahrhunderten wieder zwölf Wisente frei durch das Rothaargebirge. Doch statt wie von den Projektverantwortlichen gehofft nur im Wald in Wittgenstein zu bleiben, zieht es die Herde auch häufig ins benachbarte Sauerland. Die dortigen Waldbesitzer hatten das Projekt von Anfang an kritisch beäugt, weil sie befürchteten, dass die Wildrinder Schäden in ihren Beständen anrichten.

Der Kläger sagte am Donnerstag, dass allein bei ihm in der Zeit seit der Freilassung ein Schaden von 12 000 Euro entstanden sei. Der Landesbetrieb Wald und Holz hat ebenfalls Schäden in fünfstelliger Höhe dokumentiert. Neben dem Kläger haben sich bereits mehrere andere Waldbesitzer an die Gerichte gewandt, um die Wisente ebenfalls aus ihrem Wald zu verbannen.

Die Schäden werden den Waldbauern zwar ersetzt, sie wollen aber das weitere Anknabbern ihrer Bäume verhindern. Das Artenschutzprojekt zur Auswilderung der Wisente fand europaweite Aufmerksamkeit. Es wird vom Bundesamt für Naturschutz und dem NRW-Umweltministerium gefördert. Neben der frei laufenden Herde gibt es eine zweite Wisent-Herde in einem Schaugehege, das sich zu einem touristischen Anziehungspunkt der Region entwickelt hat.

Das Urteil vor dem Amtsgericht dürfte erst ein Etappensieg sein. Die zwischenzeitlich ausgesetzte Einstweilige Verfügung, nach der die Herde nicht in den Wald des Klägers darf, hat nun wieder Bestand. Der Wisent-Verein kann vor dem Landgericht Arnsberg in Berufung gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort