Angeklagter streitet Kindesmisshandlung ab

Minden/Bielefeld (dpa). Spiel oder grausamer Ernst? Ein 24- Jähriger aus Minden muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Bielefeld dem Vorwurf der Kindesmisshandlung stellen.

Er habe den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin fast zwei Jahre lang gequält und gefoltert, meint die Anklage. Der Junge, auf den der 24-Jährige aufpassen sollte, sei zu Beginn seiner Leidenszeit Anfang 2008 erst vier Jahre alt gewesen.

Zum Auftakt des Prozesses stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab und räumte lediglich kleinere, eher spaßig gemeinte Schubser und Neckereien mit einer Klemmzange ein.Der Anklage zufolge geht es um 15 Misshandlungen. Demnach soll der Angeklagte den Jungen aus nichtigen Gründen mit einem massiven Stock geschlagen haben. Mehrmals habe er ihm mit einer Klemmzange schmerzhafte Quetschungen an Fingern, Zehen und Zunge zugefügt. Und er soll das Kind genötigt haben, sich selbst im Genitalbereich zu schlagen.

Allein die Anwesenheit des Angeklagten habe den Jungen schon in Angst und Schrecken versetzt, hieß es in der Anklage.Richter Reinhard Kollmeyer sagte, manchmal sei es besser, für seine „Überforderung“ in manchen Situationen um Verständnis zu werben, statt alles abzustreiten. Die Situation des 24-Jährigen sei nämlich zumindest laut Aktenlage „beschissen“.Der massige, 1,98 Meter große Angeklagte blieb jedoch dabei, es sei alles ganz harmlos gewesen.

Der Junge sei ein schwieriges Kind. In den fünf Jahren, in denen er den Jungen gekannt habe, habe er ihm auch schon mal „eine Kopfnuss gegeben oder in den Hintern getreten“. „Aber höchstens zwei oder drei Mal.“Ohnehin hätten sich zuletzt sowohl der Junge als auch die ehemalige Lebensgefährtin bei ihm gemeldet und sich für einige Lügen und Übertreibungen entschuldigt, sagte der Angeklagte.

Nach einer Auseinandersetzung wurde dem 24-Jährigen in einem Gewaltschutzverfahren im Juni vom Amtsgericht Minden aufgegeben, sich von der Ex-Freundin fernzuhalten. Im Oktober wurde er in Minden wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 3600 Euro verurteilt.Für die Zeugenaussage des heute siebenjährigen Jungen wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Der Prozess soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden.

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