Betrüger erklärt sich zweimal für tot

44-Jähriger wollte mit selbst ausgestelltem Totenschein einer Haftstrafe entgehen.

Aachen. Zweimal hat er sich für tot erklärt, nun steht der mutmaßlich notorische Betrüger vor dem Aachener Landgericht: Der 44-jährige Mann habe mit dem auf sich selbst ausgestellten Totenschein einer zuvor verhängten Haftstrafe entgehen wollen, stellte Staatsanwalt Michael Jung am Donnerstag beim Prozessauftakt fest. In dem aktuellen Verfahren ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 21 Fällen angeklagt. Der Schaden betrage über 100 000 Euro.

Während eines laufenden Revisionsverfahrens habe der Mann sich im November 2006 einen Totenschein unter dem Namen eines nicht existenten Arztes ausgestellt und die Sterbeurkunde dem Bundesgerichtshof zukommen lassen.

Nach der Todesnachricht habe der das Verfahren gegen den aus der Eifel stammenden Mann eingestellt. Damit sei auch die verhängte dreijährige Haftstrafe wirkungslos gewesen. Der Betrug flog auf, als die Polizei entdeckte, dass der Arzt erfunden war.

2009 soll sich der Mann, der zuletzt in einem belgischen Grenzort lebte, wieder für tot erklärt und für seine nicht existierende Ehefrau bei der Berufsgenossenschaft Hinterbliebenenrente bezogen haben — insgesamt rund 80 000 Euro. Dadurch habe er sich ein regelmäßiges Einkommen sichern wollen.

Bei einem erfunden Verkehrsunfall habe er seine Haftpflichtversicherung betrogen. Angeblich hatte er ein kleines Mädchen angefahren und am Auge verletzt. Das Mädchen habe er dann sterben lassen. In dem Fall soll er als Versicherer und unter falschem Namen als Vater des Mädchens agiert haben. In dem Fall habe er 27 000 Euro von der Versicherung kassiert. lnw

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