Noten-Affäre CDU-Landeschef Laschet: „Ärgerlich, aber sachgerecht“

CDU-Landeschef Laschet sieht sich bei seiner nachträglichen Notenvergabe als Hochschuldozent im Recht.

Düsseldorf. Am liebsten wollte Armin Laschet (Foto: dpa) gar nichts sagen, als er gestern vor den Türen der Düsseldorfer Landtagsfraktion zur „Noten-Affäre“ befragt wurde. Hat er als ehrenamtlicher Dozent der Exzellenz-Hochschule RWTH Aachen mehr oder weniger freihändig Noten vergeben, wie berichtet wird? Erst nach fast einer Stunde stellt sich der CDU-Landes- und Fraktionschef den Journalisten.

Heraus kommt eine sonderbare Geschichte: Auf dem Postweg sollen vor Monaten Klausuren von mehr als 30 Teilnehmern des Master-Europastudiengangs der RWTH verloren gegangen sein. So schildert es Laschet, der die Arbeiten als Lehrbeauftragter zu bewerten hatte. Um den Studenten eine Wiederholung der Klausur zu ersparen, habe er der Uni vorgeschlagen, anhand seiner Notizen eine Bewertung zu „rekonstruieren“.

Merkwürdig: Dabei kamen auch Noten für Studierende heraus, die nicht an der Klausur teilgenommen hatten — und ausnahmslos gute. „Das ist sehr kompliziert“, sagt der CDU-Politiker, der auch Vizechef der Bundespartei ist und sich wegen der Affäre aus seinem Ehrenamt als Lehrbeauftragter zurück gezogen hat. Wie das passieren konnte, sei unklar.

SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer ätzte gestern daraufhin: „Wer sich so verhält, kann nicht Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen werden.“

Nebulös ist, inwieweit die Hochschule im Vorfeld im Bilde war. „Natürlich war das abgesprochen“, sagt Laschet. Die Dekanin der Philosophischen Fakultät der RWTH, Christiane Roll, teilt dagegen mit, Laschet habe die nachträgliche Bewertung anhand seiner Notizen „noch vor der Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss“ vorgenommen. „Das kann ein Missverständnis in der Kommunikation sein“, sagt die Sprecherin der RWTH, Renate Kinny. Einwände der betroffenen Studierenden habe es nicht gegeben. Spekulationen, ob Laschet das Malheur möglicherweise mit einem Noten-Lifting vertuschen wollte, weist Kinny zurück.

„Ärgerlich“ sei das Ganze, räumt Laschet ein. Die nachträgliche Bewertung verteidigt er aber als „sachgerechte Lösung“. Ein Fehler sei es allenfalls gewesen, die benoteten Klausuren nicht persönlich abzugeben. Hochschulrechtlich ist Laschets Vorgehen nach Darstellung des NRW-Wissenschaftsministeriums nicht zu rügen.

Auch die Aachener Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen Laschet einzuleiten, sagte ein Sprecher.

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