Deutsche als Mitglied türkischer Terrorgruppe vor Gericht

Eine deutsche Journalistin muss sich seit Montag als mutmaßliches Mitglied einer türkischen, linksextremen Terrorgruppe in Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Düsseldorf. Eine deutsche Journalistin muss sich seit Montag als mutmaßliches Mitglied einer türkischen, linksextremen Terrorgruppe in Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Die terroristische Gruppierung innerhalb der Partei DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei und -front) hat laut Anklageschrift in Deutschland in den 90er Jahren Abweichler mit Brandanschlägen und Attentaten verfolgt.

Die angeklagte Heike S. soll für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C mitverantwortlich gewesen sein, von Anschlagsplänen gewusst und diese gebilligt haben. Die 43-Jährige wies dies beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht zurück. Sie sei auch nie Führungsmitglied der Gruppe gewesen.

"Schon meine kulturelle Einordnung als Deutsche stand einer Karriere im Wege", betonte die Griechenland-Korrespondentin der Zeitung "Junge Welt".

Sie habe sich nach einem Besuch in einem Elendsviertel in Istanbul aus Idealismus in der DHKP-C engagiert und beim Übersetzen von Broschüren nach und nach Türkisch gelernt, sagte Heike S.. Sie sei in dem der DHKP-C nahestehenden "Informationszentrum für Freie Völker" (Köln) die einzige deutsche Muttersprachlerin gewesen.

Sie habe bei Menschenrechtskampagnen die Vorgaben anderer umgesetzt. Laut Anklage besuchte die 43-Jährige auch "Ratsversammlungen", die Todesurteile gegen Abweichler beschlossen haben sollen.

Laut Darstellung der Angeklagten habe sie nur selten an an "Ratsversammlungen" teilgenommen und sei dabei eine von mehreren hundert Zuhörern gewesen. Dabei seien keine Anschläge zur Sprache gekommen. "Ich hätte das auch nicht gebilligt."

Die DHKP-C, hervorgegangen aus der türkischen Terrorgruppe Devrimci Sol, führt in der Türkei einen "bewaffneten Kampf", der den türkischen Staat beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen soll.

Seit 2001 wurden dafür laut Bundesanwaltschaft wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Deutschland und andere europäische Länder dienen der Gruppe als Rückzugsraum. Im Februar 1999 hatte die DHKP-C erklärt, von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland abzusehen.

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