Direns Todesschütze zeigt erstmals Reue

Missoula/Hamburg (dpa) - Der Todesschütze des Hamburger Austauschschülers Diren in den USA hat einen Tag nach seinem Schuldspruch erstmals Reue gezeigt. „Ich hatte niemals die Absicht, jemanden zu töten“, sagte Markus K. bei einer Anhörung zur Festsetzung des Strafmaßes am Donnerstag in Missoula (Montana) „Es tut mir leid.“

Direns Mutter brach nach dem Urteil in Tränen aus.

Direns Mutter brach nach dem Urteil in Tränen aus.

Foto: ARTHUR MOURATIDIS

Auch die Eltern des Toten äußerten sich. „Amerika war ein Traum für ihn“, sagte der Vater über seinen Sohn. Der Tod habe sein Leben und das seiner Familie für immer zerstört. „Unsere einzige Hoffnung ist jetzt, dass der Täter für viele Jahre ins Gefängnis muss, um über seine Tat nachzudenken.“

Direns Todesschütze zeigt erstmals Reue
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Die Mutter brach bei ihren Äußerungen, die ebenfalls aus dem Türkischen ins Deutsche übersetzt wurden, in Tränen aus. „Ich konnte nur noch seinen kalten Körper küssen“, schluchzte sie. Als die Eltern am Donnerstag den Gerichtssaal betraten, applaudierte das Publikum - auch viele ehemalige Mitschülers Direns waren gekommen.

Markus K. war am Mittwoch wegen vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen worden. Er habe Diren im April erschossen, als dieser nachts in seine Garage eingedrungen war. Das Strafmaß soll am 11. Februar verkündet werden. Die Mindeststrafe beträgt zehn, die Höchststrafe 100 Jahre.

Die Schwestern Direns sind erleichtert über das Urteil. „Es ist eine Riesenerleichterung“, sagten die Geschwister Basak und Esra dem „Hamburger Abendblatt“ (Donnerstag). Diren kam aus Hamburg-Altona, wo sein Vater als Taxifahrer arbeitet.

Nach dem Urteil am Mittwoch war im Gerichtssaal Jubel ausgebrochen, die Mutter des Toten weinte. „Jeder muss seine Strafe bekommen, die er verdient“, sagte der Vater des Toten unmittelbar nach dem Urteil. Die Eltern waren bei dem gesamten, gut zweiwöchigen Prozess in der Rocky-Mountain-Stadt Missoula dabei.

Die zwölf Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten vorwarf, Diren in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet zu haben. Dagegen hatte die Verteidigung auf Notwehr plädiert. K. habe nach zwei vorherigen Einbrüchen Angst gehabt. Der Fall machte in Deutschland Schlagzeilen, in den USA fand er landesweit kaum Beachtung.

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