Drei Tage nach Haft wird Sex-Täter rückfällig

Koch fiel am Rhein über eine Schülerin (19) her.

Symbolbild

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Foto: dpa

Düsseldorf. Roy J. ist 25 Jahre alt. Fünf Jahre und vier Monate davon saß er im Gefängnis, weil er zwei Frauen vergewaltigt hatte. Seit Freitag muss sich der Koch vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Denn nur drei Tage nach seiner Entlassung aus der Haft hatte er versucht, eine 19-jährige Schülerin zu missbrauchen. Nun geht es darum, ob der junge Mann in Sicherheitsverwahrung genommen wird.

Am 17. April diesen Jahres war Roy J. in Sachsen aus der Haft entlassen worden. Nur eine Nacht verbrachte der 25-Jährige in einer Therapieeinrichtung, danach machte er sich auf den Weg nach Düsseldorf: „Da wollte ich schon immer hin. Ich bin Fan der Toten Hosen.“

Der Koch, der seine Ausbildung wegen der Haftstrafe abbrechen musste, quartierte sich in einem Hotel ein. Zwei Tage lang schaute sich J. die Stadt an. In der Nacht zum 20. April gegen 1.30 Uhr kam ihm dann am Rhein die 19-Jährige entgegen. Ohne Vorwarnung stürzte er sich auf die Schülerin, zog sie an den Haaren zu Boden und drohte: „Ich bringe dich um.“

Als der Koch das Opfer gerade zwingen wollte, die Hose zu öffnen, kamen zwei junge Männer vorbei und wurden auf den Vorfall aufmerksam. Der 25-Jährige wollte flüchten, einer der Passanten nahm die Verfolgung auf. Kurz danach wurde Roy J. festgenommen.

„Ich kann mir das selbst nicht erklären. Ich dachte, das passiert nicht mehr“, erklärte der Koch in seinem Geständnis, konnte sich aber an einige Details nicht mehr erinnern. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er in vollen Umfang ein.

Brisanz hat der Fall, weil ein Gutachter in Sachsen angeregt haben soll, dass der 25-Jährige nach einer Entlassung mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet wird. Das ist aber nicht geschehen. Sollte Roy J. dauerhaft gefährlich sein, kann Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.

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