Drogenrazzia: Hasch-Plantage in Richter-Haus

Bei der bundesweiten Aktion wurde die Polizei auch bei einem Richter und einem Beamten der JVAWuppertal fündig.

Minden/Wuppertal. Dicke Luft im Kiffer-Land: Bei der bundesweiten Großrazzia gegen Cannabis-Anbau sind den Ermittlungsbeamten am Montagmorgen auch zwei gänzlich unerwartete Funde gelungen, und zwar im Haus eines Mindener Richters (59) sowie in der Herner Wohnung eines Justizvollzugsbeamten (25) der JVA Wuppertal.

Der Richter und dessen Ehefrau (55) waren laut Polizeibericht "völlig überrascht", als die Beamten um kurz nach 6 Uhr bei ihnen klingelten und den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Aachen vorlegten. Beide verweigerten jede Aussage, nachdem die Beamten im Keller des Hauses in der Mindener Innenstadt sowie auf dem Dachboden fündig geworden waren.

In einem Kellerraum des Hauses standen zwölf Blumentöpfe, in denen sich noch jeweils der Hauptstrunk der Cannabispflanze befand. Außerdem entdeckten die Ermittler weitere Gerätschaften zum Betreiben einer kleinen Aufzucht, darunter eine starke Licht- und Wärmequelle sowie einen Belüfter. Auf dem Dachboden des Hauses fanden sich zwölf ehemalige Marmeladengläser mit abgeernteten Blüten der Hanfpflanzen und weiteren Pflanzenteilen.

"Bei dem Ehepaar handelt es sich augenscheinlich nicht um Dealer, vielmehr dürfte hier der Eigenkonsum im Vordergrund stehen", heißt es zu dem Vorgang in einer noch am Montag verfassten offiziellen Presseerklärung der Polizei Minden.

Der Richter, bislang bestens beleumundeter Vorsitzender einer Kammer des Mindener Verwaltungsgerichts, die sich nach dem Geschäftsverteilungsplan unter anderem mit Asylrechtsfragen aber auch dem Energie- und Atomrecht befasst, war gestern für Rückfragen unserer Zeitung nicht erreichbar.

Da sowohl der Richter als auch dessen Frau ganz offensichtlich unmittelbaren Zugang zu den Cannabis-Pflanzen hatten, wurde gegen sie ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieses Verfahren werde "in naher Zukunft" von der Aachener Staatsanwaltschaft an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft in Bielefeld weitergeleitet, erklärte Oberstaatsanwalt Deller.

Nach Angaben einer nicht mit diesem Fall befassten Staatsanwaltschaft könnte eine Mini-Plantage von zwölf Hanf-Pflanzen - je nach Wirkstoffgehalt - noch als minder schwerer Fall gelten. Dann würde im für den Richter schlimmsten Falle zwar eine Verurteilung vor Gericht erfolgen, jedoch ohne Straffestsetzung. Damit wiederum würde keine Eintragung ins Bundeszentralregister erfolgen und der Richter somit weiter als nicht vorbestraft gelten.

Betäubungsmittelgesetz Die kurz BtMG genannte Vorschrift ist ein Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.

Straftaten In den Paragrafen 29 folgende BtMG sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geregelt. Nach § 29 Absatz 1, Satz 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer "Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt" oder sie "einführt, ausführt, veräußert, abgibt (...) oder sich in sonstiger Weise verschafft."

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