Ehefrau nach Streit ums Putzen erschossen: Angeklagter schweigt

Weil das Badezimmer angeblich nicht sauber genug war, soll ein Familienvater aus Hagen seine Frau umgebracht haben. Auch sein 16-jähriger Sohn sollte laut Anklage sterben, weil er alles mit angesehen hat.

Hagen (dpa). Erst starb seine Ehefrau, dann trafen die Kugeln seinen 16-jährigen Sohn: Ein sechsfacher Familienvater steht seit Freitag wegen eines tödlichen Familiendramas vor dem Hagener Schwurgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen aus Hagen vor, seine Ehefrau nach einem Streit in der eigenen Wohnung erschossen zu haben. Er war angeblich in Rage geraten, weil das Badezimmer nicht richtig geputzt worden sein soll. Anschließend soll er auf seinen Sohn geschossen haben, der schwer verletzt wurde. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft war der Mann ein brutaler Familientyrann. Er soll seine 13 bis 20 Jahre alten Kinder und seine Ehefrau immer wieder geschlagen haben. In der Familie habe er „unsinnige Verbote“ gegeben. So habe der Angeklagte unter anderem durchgesetzt, dass niemand die Wohnung ohne seine Erlaubnis verlassen dürfe. Außerdem soll er zugeschlagen haben, wenn ihm das Essen zu spät serviert oder nicht geschmeckt hat

. In der Familie war es deshalb immer wieder zu Polizeieinsätzen gekommen. Am Tattag im Dezember vergangenen Jahres soll der 40-Jährige seiner Ehefrau vorgeworfen haben, das Badezimmer nicht ausreichend gereinigt zu haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler schlug er sie erst mit einem Bügeleisen und griff dann zu einer Pistole. Ein Schuss traf die 37-Jährige direkt in den Hinterkopf.

Sie starb vier Tage später im Krankenhaus. Danach schoss der Hagener laut Anklage durch die Tür in das Zimmer seines Sohnes, der sich dorthin geflüchtet und vergeblich versucht hatte, die Polizei zu rufen. Der Sohn wurde bei weiteren Schüssen an Hand, Ohr und Wange getroffen. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass er dem Jungen den Lauf der Waffe anschließend direkt auf die Stirn gepresst und erneut abgedrückt hat.

Wegen einer Ladehemmung soll sich jedoch kein Schuss mehr gelöst haben. Die Anklage lautet auf Totschlag, das Gericht hat aber signalisiert, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes und Mordversuchs infrage kommt.

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