Ein Gefühl reicht nicht aus

Videoüberwachung soll Straftaten verhindern oder aufklären. Sie kann aber auch mit dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung in Konflikt geraten — so wie im aktuellen Gerichtsfall.

Es ist nachvollziehbar, dass sich die Nachbarin des Innenministeriums durch die Kameras überwacht und gestört fühlt. Sollte der Richter aber beim Prüfen der Aufnahmen zu dem Ergebnis kommen, dass der Wohnbereich nicht im Blickfeld der Kamera liegt, sollte die Frau die Klage zurückziehen.

Allein ein Gefühl einer einzelnen Nachbarin kann nicht ausreichen, um ein einheitliches Sicherungskonzept der oberste Sicherheitsbehörde zu kippen.

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