Erste Entscheidung im Prozess um Silikonimplantate erwartet

Karlsruhe (dpa) - Im Prozess um Brustimplantate aus gesundheitsschädlichem Billig-Silikon soll heute eine erste Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bekanntgegeben werden.

Ob allerdings schon über die Ansprüche auf Schadenersatz entschieden wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht sicher. Es könnte auch sein, dass lediglich über prozessuale Fragen entschieden wird.

Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Implantate aus billigem Industriesilikon verkauft. In Deutschland sind nach Behördenangaben rund 5000 Frauen betroffen.

In Karlsruhe hat eine Frau aus Baden-Württemberg auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt. Sie bekam im Jahr 2007 PIP-Implantate eingesetzt. In der mündlichen Verhandlung Mitte des Monats hatten die Richter betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf schnellen Schadenersatz gemacht.

Weder die deutschen Aufsichtsbehörden noch die Versicherung des Herstellers seien nach erster Einschätzung verantwortlich, hatte der Vorsitzende Richter gesagt. Sollte sich diese Auffassung bestätigen, so bliebe betroffenen Frauen nur der mühsame Weg, dem jeweils behandelnden Arzt eine konkrete Pflichtverletzung nachzuweisen.

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