Geisterfahrer-Prozess: Angeklagte entschuldigt sich

Trier (dpa) - Mit einer Entschuldigung der angeklagten Falschfahrerin hat ein Prozess um einen Geisterfahrer-Unfall mit drei Toten begonnen.

Geisterfahrer-Prozess: Angeklagte entschuldigt sich
Foto: dpa

„Ich würde alles dafür geben, wenn ich die Ereignisse ungeschehen machen könnte“, ließ die 62-Jährige am Donnerstag über ihren Anwalt in einer Erklärung vor dem Landgericht Trier verlesen. „An den Unfall selbst habe ich keine Erinnerung. Aber ich kann beteuern, dass ich das nicht bewusst gemacht habe“, lauteten ihre Worte zum Prozessauftakt. „Es tut mir sehr, sehr leid.“

Die 62 Jahre alte Krankenpflegerin steht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Sie soll im Oktober 2012 bei Hetzerath in der Eifel von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die Autobahn 1 eingebogen und gegen den Wagen einer Familie aus Bad Ems gekracht sein. Dabei kamen der 31-jährige Vater, seine neun Jahre alte Tochter und sein siebenjähriger Sohn ums Leben. Zwei weitere Töchter des Mannes im Auto wurden schwer verletzt.

Die 62-Jährige sei grob fahrlässig, verkehrswidrig und rücksichtslos auf der Autobahn gefahren, sagte Staatsanwältin Susanne de Renet. Sie sei zum Zeitpunkt des Unfalls etwa mit Tempo 80 unterwegs gewesen, das Familienauto mit 110. Auch die 62-Jährige erlitt bei dem Crash schwere Verletzungen. „Mein Leben hat sich von einem Tag auf den anderen vollständig verändert.“ Sie denke täglich daran, dass sie für den Tod von drei Menschen verantwortlich sei. Zudem sei sie seit dem Unfall gehbehindert.

Rätselhaft blieb zunächst, worauf der Filmriss der 62-Jährigen am Unglückstag zurückzuführen ist. Sie sei zum Arzt nach Trier gefahren - ihre Erinnerung ende, als sie in Trier losgefahren sei, sagte die Frau. Eine Zeugin, die der Geisterfahrerin vor dem Unfall noch ausweichen konnte, sagte: „Sie war mit starrem Blick schnurgerade unterwegs.“ Ein anderer Autofahrer erklärte: „Ich dachte, mir kommt ein Geist entgegen.“

Die Staatsanwaltschaft geht von einem „Fahrfehler infolge von Unsicherheit im Straßenverkehr“ aus. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Frau Suizidabsichten gehabt habe.

Ein Zeuge, der als einer der ersten am Unfallort war, berichtete von drei herausgeschleuderten Kindern, die auf der Fahrbahn, im Straßengraben und etwa 20 Meter entfernt in einer Hecke gelegen hätten. Der Prozess ist bis zum 10. September terminiert.

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