Gericht: Taxikosten für Schüler - Stadt muss nicht zahlen

Mutter forderte von Ratingen 15000 Euro jährlich für autistischen Sohn.

Ratingen. Die Stadt Ratingen muss nicht für jährliche Taxikosten in Höhe von rund 15000 Euro aufkommen, damit ein autistisches Kind zur Schule kommt. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Die alleinerziehende Mutter könne den Jungen vor ihrer Arbeit selbst die 31,5 Kilometer von Essen nach Ratingen fahren und dann ihren Arbeitsplatz in Dinslaken aufsuchen, entschied das Gericht.

Für die Rückfahrt mit dem Taxi reiche das eigene Einkommen der Mutter und ein städtischer Zuschuss in Höhe von 30 Cent pro Kilometer aus. Der Mutter sei es auch zuzumuten, dadurch eineinhalb Stunden später zu ihrem Sohn nach Hause zu kommen.

Die Stadt Ratingen hatte der 41-Jährigen noch während der Verhandlung angeboten, ihr eine Wohnung fußläufig zu der Schule in Ratingen zu beschaffen. Doch die Mutter lehnte ab: In Essen habe der Junge sich eingelebt und Freunde gefunden.

Erstaunt nahm die Ratinger Vertreterin zur Kenntnis, dass dem Schüler ein Vollzeit-Integrationshelfer zur Verfügung steht und ihn auch während der Schulzeit begleitet. Doch die naheliegende Lösung, dass der Helfer den Jungen im Auto mitnimmt zur Schule, scheitert an fehlendem Personenbeförderungsschein und dem Versicherungsschutz.

Drei Jahre lang war der Junge mit dem Taxi zwischen Schule und Wohnort gependelt. Ratingen hatte die Kosten übernommen. Die Mutter verklagte die Stadt, als diese sich weigerte, weiterzuzahlen.

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