Hassprediger kassierte 100 000 Euro Hartz-IV-Leistungen

Kölner Hassprediger lebt von Hartz IV. Jetzt werden seine Finanzen durchleuchtet. Justizexperte spricht von Betrug.

Köln. Er wohnt mit seiner Familie in einem Reihenhaus im Kölner Norden, fährt eine Mercedes-C-Klasse-Limousine, verbreitet über seine Internet-Seite radikal-islamistische Botschaften, hetzt dabei gegen unsere staatlichen Werte — nimmt aber vom deutschen Staat gerne Geld.

Er erhalte seit etwa fünf Jahren monatlich 1860 Euro an Hartz-IV-Leistungen, bestätigte Ibrahim Abou-Nagie, gebürtiger Palästinenser mit inzwischen deutschem Pass, der Bild-Zeitung. In der Summe ergibt das rechnerisch mehr als 100 000 Euro, die er, seine Frau und die drei Kinder an staatlichen Leistungen kassiert haben.

In Kreisen von Polizei- und Innenpolitik-Experten stößt das zunehmend auf Unmut. „Das ist eine Zumutung für jeden Steuerzahler“, sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gestern unserer Zeitung. „Es kann nicht sein, dass wir Geld für die Beobachtung und den Lebensunterhalt von Leuten wie Ibrahim Abou-Nagie ausgeben.“

Der NRW-Justizexperte Peter Biesenbach (CDU) sieht in dem Salafisten-Prediger, der nach eigenem Bekunden die Verteilung von 2,5 Millionen Koran-Exemplaren organisiert, „eine Provokation für unser Sozialsystem“.

Biesenbach: „Auch ein Mensch wie Abou-Nagie hat grundsätzlich Anspruch auf die Hartz-IV-Leistungen. Aber beim Betrachten der Umstände drängt sich der Verdacht auf, dass betrügerische Machenschaften im Spiel sind.“

Diesen Verdacht haben inzwischen auch die Behörden: Nach Informationen unserer Zeitung beschäftigen sich Ermittler von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft mit den finanziellen Verhältnissen des Hass-Predigers.

Ob Abou-Nagie allerdings tatsächlich Straftaten gerichtsfest nachgewiesen werden können, ist fraglich. „Der beherrscht die Spielregeln aus dem Effeff“, stöhnt hinter vorgehaltener Hand ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur, die aus Datenschutzgründen keine offiziellen Erklärungen zu dem Fall abgibt.

Das Problem der Behörden: Der C-Klasse-Mercedes (Neupreis rund 35 000 Euro) gehört Abou-Nagie offiziell nicht. Die Miete für sein Reihenhaus wird teilweise durch Dritte beglichen, ebenso wie die Rechnung über seine hohen Handy-Kosten.

Und Spendengelder, die an den Hassprediger fließen, sind für die Behörden so lange nicht relevant, wie sie nicht für persönliche Ausgaben wie etwa Verwaltungskosten genutzt werden. Doch Spendensammler Abou Nagie betont stets, dass sämtliches Geld in seine Koran-Verteilung der Aktion „Lies!“ fließt . . .

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