Haussklavin-Prozess: Ehepaar vor Gericht

Mosbach (dpa) - Unter großem Medieninteresse hat der sogenannte Haussklavin-Prozess gegen ein Ehepaar aus Baden-Württemberg begonnen.

Die beiden sollen eine junge Frau rund neun Monate als Haussklavin gehalten und misshandelt haben. Sie hätten ihr Opfer durch „ein Herrschafts- und Gewaltverhältnis“ eingeschüchtert, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 51 Jahre alte Mann und seine 46-jährige Ehefrau müssen sich vor dem Landgericht Mosbach wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme verantworten.

Das Opfer, eine heute 21 Jahre alte Frau, ist eine Internetbekanntschaft des 15-jährigen Sohnes der Familie. Im März 2010 war sie zunächst freiwillig zu der Familie im Ort Haßmersheim gezogen. Doch dann wurde daraus Zwang, wie die Anklage ausführte. Der Angeklagte habe seine sadistischen Neigungen an der Frau ausleben können. Er soll sie geschlagen, sexuell genötigt und mit dem Tode bedroht haben. Seine Ehefrau habe die Gewalt billigend in Kauf genommen, auch um nicht allein den Angriffen ihres Mannes ausgesetzt zu sein.

Der Anklage zufolge durfte die junge Frau, die als Nebenklägerin vor Gericht erschien, das Haus nur in Begleitung von Familienmitgliedern verlassen. Erst im Juni gelang ihr die Flucht. Nach Angaben des Staatsanwalts bestritt das Paar bei seinen Vernehmungen die Vorwürfe. Die Ermittlungen gegen den Sohn wurden eingestellt, da gegen ihn kein ausreichender Verdacht bestehe. Das Verfahren soll am kommenden Montag fortgesetzt werden.

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