Kino.to-Ermittlungen: Nutzer müssen zunächst keine Strafe fürchten

Ermittlungen richten sich erstmal gegen Seitenbetreiber.

Dresden. Nach dem Schlag gegen das Filmportal kino.to rechnet die Justiz mit monatelangen Ermittlungen. Von den 21 Beschuldigten sind zwölf in Untersuchungshaft, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen. Die Fahnder durchsuchten am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten sowie in Frankreich und Spanien.

Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer der Seite strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte der Sprecher. Da es bislang kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten.

Beim Streaming wird ein Film oder ein Musikstück im Internet übertragen, allerdings ohne dass wie beim Download die entsprechende Datei gespeichert wird. Kino.to stellte die Links zur Verfügung. dpa

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