Kleinkind stirbt nach Therapie

Umstrittene Stammzellen-Behandlung in einer Düsseldorfer Privat-Klinik endete tödlich. Anklage gegen Ärztin erhoben.

Eine Ärztin ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Eine Ärztin ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Foto: A3508 Rolf Vennenbernd

Düsseldorf. Für viele Patienten, die an unheilbaren Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder Parkinson litten, war das Düsseldorfer Unternehmen die allerletzte Hoffnung. Doch die Stammzellen-Therapie, die von den Medizinern angeboten wurde, soll nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse höchst zweifelhaft gewesen sein. Ein 18 Monate alter Säugling starb, bei zwei weiteren Kindern gab es erhebliche Komplikationen. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die 48-jährige behandelnde Ärztin erhoben. Ihr wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen.

In einer Privatklinik in Düsseldorf wurden die Eingriffe zwischen April und August vor vier Jahren durchgeführt. Dabei war es bei der intrazerebralen Stammzellen-Therapie zu drei schweren Zwischenfällen bei drei schwerbehinderten Kindern gekommen. Dem eineinhalb Jahre alten Jungen aus Rumänien waren Stammzellen ins Gehirn gespritzt worden. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Zuvor war die Behandlung bereits bei einem Neunjährigen aus Aserbaidschan aus dem Ruder gelaufen. Nur durch eine intensive Behandlung in der Düsseldorfer Uni-Klinik konnte verhindert werden, dass der Junge im Rollstuhl landete. Komplikationen gab es auch bei einem zwei Jahre alten deutschen Kind, das in der Uni Heidelberg gerettet werden konnte.

Staatsanwalt Christoph Kumpa erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ärztin. Nach einem Sachverständigen-Gutachten sollen die Eltern vor den Eingriffen über die erheblichen Risiken nicht ausreichend informiert worden sein. Dadurch soll die Einwilligung zur Therapie, die wissenschaftlich heftig umstritten ist, unwirksam sein.

Grundsätzlich ist die Anwendung der Stammzellen-Therapie erlaubt, wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. „Bislang gibt es aber noch keinen Beleg dafür, dass die angewandte Behandlung irgendetwas bringt“, erklärte Martin Heyer vom Institut für Wissenschaft und Ethik in Bonn, „darüber gibt es bisher noch keine abgeschlossenen klinischen Studien.“ Die Hoffnung auf eine erfolgreiche Therapie sei eher „optimistisch“.

Ermittelt wird auch noch gegen den damaligen Geschäftsführer des Unternehmens sowie zwei Ärzte, weil sie gegen das Arzneimittelrecht verstoßen haben sollen. Bei einem Mediziner besteht außerdem der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung. Die umfangreichen Patientenakten seien aber noch nicht endgültig ausgewertet worden.

Die Anklage wurde vom Landgericht noch nicht zugelassen. Wann der Prozess beginnen wird, steht noch nicht fest.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort