Klinik muss 250 000 Euro TV-Gebühren nachzahlen

Minden. Ein Versäumnis könnte die ostwestfälischen Mühlenkreiskliniken teuer zu stehen kommen: Die Kliniken des Kreises Minden-Lübbecke müssen Rundfunkgebühren in Höhe von genau 242 131,88 Euro an den WDR nachzahlen.

Diese Entscheidung veröffentlichte am Freitag das Verwaltungsgericht Minden. Eine Klage gegen die Gebührenforderung sei abgewiesen worden. Die Forderung des Westdeutschen Rundfunks sei nicht verjährt. Bei einem rechtzeitigen Antrag wären die Geräte von der Gebührenpflicht befreit gewesen.

Die Gebühren wurden für die 177 Fernseher in den Krankenzimmern der Klinik in der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006 erhoben. Es war versäumt worden, die Geräte anzumelden und von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Bereits im September 2010 hatte das Gericht entschieden, dass die Mühlenkreiskliniken 80 000 Euro Gebühren für die Zeit von Juli 2006 bis Oktober 2008 zahlen müssen. Erst dann war der Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt worden. lnw

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