"Kyrill": NRW muss weiter billiges Holz liefern

NRW kommt nicht aus Vertrag mit österreichischem Großsägewerk heraus.

Hamm. Die vom Land NRW nach dem Orkan „Kyrill“ im Jahr 2007 mit einem österreichischen Großsägewerk geschlossenen Verträge zur Holzlieferung sind gültig. Das urteilte das Oberlandesgericht in Hamm am Montag. Wie schon die erste Instanz erklärte das Gericht die Kündigung des Vertrages durch das Land für unwirksam. „Die Parteien müssen sich nun einigen, wie sie den Vertrag in Zukunft erfüllen“, sagte ein Gerichtssprecher.

„Kyrill“ hatte in den nordrhein-westfälischen Wäldern mehrere Millionen Kubikmeter Sturmholz hinterlassen. Um einen Preisverfall abzuwenden, schloss das Land Rahmenverträge über die Lieferung großer Holzmengen mit dem Sägewerk. 2007 und 2008 wurde Sturmholz geordert und geliefert. Für 2009 gab es keine Einigung, das Land trat vom Vertrag zurück.

Insgesamt geht es um bis zu drei Millionen Festmeter Holz, die das Großsägewerk aus den landeseigenen Wäldern bis 2014 zu einem deutlich unter dem derzeitigen Marktpreis liegenden Festmeterpreis beziehen könnte. Vereinbart waren Lieferungen von jährlich 500 000 Festmetern. Im Landeswald werden aber nur etwa 200 000 Festmeter pro Jahr geschlagen.

Das Land war von den heimischen Sägewerken wegen des Vertrages stark kritisiert worden. Sie fürchten Versorgungsengpässe beim Holznachschub, wenn die Verträge erfüllt werden müssen. Sollte das Land liefern müssen, könne dies bei den Sägewerken im Sauer- und Siegerland zu Kurzarbeit oder sogar zu Schließungen führen, weil Holz dann allein durch die Transportkosten teurer werde. lnw

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