Lebenslange Haft für Dachauer Todesschützen

München (dpa) - Die Tat hatte im Januar bundesweit Entsetzen ausgelöst: Für den Mord an einem jungen Staatsanwalt ist der Todesschütze aus dem Dachauer Amtsgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Münchner Landgericht sprach den 55-Jährigen am Donnerstag auch wegen dreifachen Mordversuchs schuldig und sah zudem eine besondere Schwere der Schuld. Damit kann der Mann auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Das Gericht befand ihn für voll schuldfähig.

„Es war ein sinnloser Tod, den der junge Staatsanwalt sterben musste“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder. Der Staatsanwalt habe sterben müssen, weil der Angeklagte in ihm ein Symbol für die verhasste Justiz sah. Der „rechthaberische und querulatorische“ Angeklagte habe Rache für vermeintliches Justizunrecht nehmen wollen. Der 55-Jährige habe die Tat zwar zugegeben, doch sein Geständnis sei ohne Reue und Einsicht gewesen. Der Angeklagte habe unermessliches Leid über die Familie des Opfers gebracht.

Der Angeklagte, der das Urteil von einem Krankenbett neben der Richterbank verfolgte, hörte ohne Regung zu, fast apathisch. Immer wieder schloss er die Augen. In der Untersuchungshaft waren ihm wegen seiner Zuckerkrankheit beide Beine abgenommen worden. Sein Mandant wolle, dass Revision eingelegt werde, sagte sein Pflichtverteidiger Wilfried Eysell.

Der insolvente Transportunternehmer hatte am 11. Januar den 31 Jahre alten Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen und mehrere Schüsse auf die Richterbank abgefeuert, während das Urteil gegen ihn verlesen wurde. Er sollte wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge eine Bewährungsstrafe bekommen und etwa 1000 Euro zahlen.

Der Staatsanwalt sei ein Zufallsopfer gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe ihn heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, obwohl er ihn nicht einmal kannte - der 31-Jährige war für einen Kollegen eingesprungen. Der Angeklagte habe sich stets als Opfer gefühlt, sei aber in Wirklichkeit nicht ungerecht behandelt worden. Er habe bewusst den Entschluss gefasst, den Staatsanwalt und den Richter zu töten.

Vor dem Landgericht hatte der Mann zugegeben, dass er auch den Richter töten wollte, der sich zusammen mit dem Protokollführer und der damaligen Anwältin des Mannes hinter die Richterbank geworfen hatte. Darin sah das Gericht Mordversuche.

„Das Gericht ist genau unserem Antrag gefolgt“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Thomas Steinkraus-Koch. Auch die Verhängung der besonderen Schwere der Schuld sei in diesem Fall kaum vermeidbar gewesen: „Er wird zu Boden gerungen und schießt trotzdem weiter. Und bereut bis heute nicht.“

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