Lebenslange Haft für Mord an schwangerer Ex-Freundin

Aachen (dpa). Die Schwangerschaft seiner früheren Partnerin hat einen Mann zum Mord getrieben - mit seiner alten und wieder neuen Freundin an der Seite. Am Ostermontag wurde die 27 Jahre alte Frau brutal mit einer Schaufel erschlagen.

Lebenslange Haft für Mord an schwangerer Ex-Freundin
Foto: dpa

Mit ihr starb die ungeborene, aber schon lebensfähige Tochter, deren Vater der Täter selbst war.

Das Verbrechen bildete den schrecklichen Höhepunkt einer ganzen Reihe von Versuchen, das werdende Leben noch im Mutterleib zu zerstören. Jetzt müssen die Mörder lange Haftstrafen verbüßen. Das Landgericht Aachen verurteilte den 32 Jahre Vater des ungeborenen Kindes am Montag wegen gemeinschaftlichen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Seine zierliche Mittäterin, mit der er mit Unterbrechungen ebenfalls eine Beziehung hatte, erhielt eine Haftstrafe von 13 Jahren.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten beide den Mord geplant, weil das Kind im Weg stand. „Weil in seinem Lebensplan für eine Frau und Kinder kein Platz war und weil sie ihren Traummann nicht teilen wollte, musste das Opfer sterben“, sagte der Vorsitzende Richter Arno Bormann in der Urteilsbegründung. Mindestens sieben Hiebe zerschmetterten am Ostermontag den Kopf der schwangeren Frau. Die werdende Mutter starb noch an Ort und Stelle auf einem verlassenen Bauernhof. Der Vater hatte sie dort in eine Falle gelockt.

Offen blieb auch für das Gericht, wer das Opfer erschlug. Seine Geliebte habe dem Mann bei der akribischen Säuberung des Tatortes geholfen und die Leiche weggefahren, die später bei einem Windrad gefunden wurde. Nach Überzeugung der Richter wollte der Mann keinen Unterhalt zahlen für ein Kind, das er nicht wollte. Und seine Geliebte habe jeder Gedanke an die werdende Familie nur noch rasender vor Eifersucht gemacht. Vorher hätten beide mehrfach vergeblich versucht, das Kind im Mutterleib zu töten, aber nicht die Mutter selbst - mit Medikamenten und giftigen Pflanzenbestandteilen im Essen oder durch einen Schubs während eines Spaziergangs.

Im Gegensatz zu den Angeklagten freute sich die werdende Mutter offenbar sehr auf ihr Baby. Zeugen sagten aus, sie habe sich nichts sehnlicher gewünscht, als eine eigene kleine Familie. „Sie war sehr besorgt um ihr ungeborenes Kind“, hieß es im Urteil. Beide Angeklagten nahmen den Richterspruch äußerlich unbewegt entgegen. Bis zuletzt hatten sie sich gegenseitig der Tötung bezichtigt. Die Frau verdanke ihr milderes Strafmaß dem Umstand, dass sie mit einer Aussage geholfen habe, die Tat aufzuklären, betonte Bormann.

Während des Prozesses war sie mehrere Male weinend zusammengebrochen, zuletzt beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Verteidiger wollen es anfechten. Sie hatten Freisprüche gefordert, weil sie meinen, der Fall lasse sich nicht zweifelsfrei aufklären.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort