Lotto-Millionen weg: Bank muss Schadenersatz zahlen

Münster (dpa). Die Privatbank Merck Finck & Co. muss einem Lottomillionär wegen falscher Beratung eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Münster am Donnerstag entschieden.

Lotto-Millionen weg: Bank muss Schadenersatz zahlen
Foto: dpa

Der Mann aus Herne hatte im Jahr 2005 rund sechs Millionen Euro gewonnen und das Geld anschließend auf Empfehlung der Bank in riskante Fonds investiert und nach eigener Aussage zum Großteil verloren. Laut Urteil wurde der Lottomillionär nicht anlegergerecht beraten. Der Mann selbst war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Das Urteil der 114. Zivilkammer ist nicht rechtskräftig (Az.: 114O110/12).

Der Tochter des Klägers waren in einem früheren Urteil bereits rund 180.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Ihr war ein Teil des Lottogewinns übertragen worden.

„Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden unsere weiteren Schritte prüfen“, sagte Gregor Rodehüser, Sprecher von Merck Finck & Co., nach der Urteilsverkündung. „Wir nehmen die Situation sehr ernst und sehen uns sehr genau an, wo unsere Qualitätssicherung nicht gegriffen hat.“

Der Familienvater aus Herne war nach dem Gewinn von 6,3 Millionen Euro nach Angaben des Gerichts von Westlotto an Berater der Privatbank verwiesen worden. In der Folgezeit waren nach und nach immer neue Anlagen getätigt worden. Im konkreten Fall ging es um einen Investment-Fonds in New Jersey. Dass es sich dabei um eine hochriskante Anlage mit Gefahr des Totalverlustes gehandelt habe, sei der Familie nicht vermittelt worden. Der von der Bank zu zahlende Schadenersatz beläuft sich auf genau 509.646,87 Euro. Auf eine detaillierte Urteilsbegründung verzichtete das Gericht am Donnerstag.

Im Urteil vom 8. April 2014, in dem der Tochter des Lottomillionärs bereits Schadenersatz zugesprochen worden war, war allerdings eindeutig Stellung bezogen worden. Dort heißt es: „Das Gericht geht davon aus, dass die Berater über Risiken und Wesen der Beteiligungen nicht zum Verständnis der Kläger aufgeklärt und diese verharmlost haben.“ Die Lottogewinner seien mit der unerwarteten Situation völlig überfordert gewesen. Die Berater der Bank hätten außerdem gemerkt, dass sie von Kapitalanlagen keine Ahnung hatten. Als Zocker könnte die Familie jedoch auf keinen Fall bezeichnet werden.

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