Lufthansa-Piloten müssen Mütze tragen

Gericht bestätigt Dienstpflicht. Kläger sah sich gegenüber Kolleginnen benachteiligt.

Köln. Für Lufthansa-Piloten besteht nach einem Gerichtsurteil weiter Mützenpflicht auf dem Flughafen — auch wenn Pilotinnen die Mütze nicht tragen müssen.

Das Landesarbeitsgericht Köln sah darin am Montag keine Benachteiligung von Männern und hob deshalb ein Urteil des Arbeitsgerichts auf. Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen.

Ein Pilot der Lufthansa hatte gegen die Mützenpflicht geklagt und in erster Instanz recht bekommen. In zweiter Instanz dagegen setzte sich nun die Lufthansa durch.

Bei der Fluggesellschaft gibt es eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“. Darin steht, dass Piloten auf dem Flughafen eine Flugkapitänsmütze tragen müssen. Pilotinnen können die Mütze tragen, müssen es aber nicht.

Darin sah der Pilot einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Er wolle als Mensch, und nicht als Mann behandelt werden, argumentierte er.

Das Gericht sah es anders. Die Mütze sei als Teil der Dienstbekleidung zu betrachten, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich sei. Der Pilot hatte geklagt, die Mütze sei unbequem und nehme Platz weg. lnw

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