Mieterhöhung mit neuer Masche

Der Mieterbund hält einen Brief der LEG für eine „Täuschung“. Das Unternehmen sieht sich aber im Recht.

Düsseldorf. Die Briefe aus der Düsseldorfer LEG-Zentrale an die Mieter sind kurz und knapp gehalten — und sie lassen den Empfängern auf den ersten Blick keine Wahl: „Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, wie Ihnen bekannt ist, bewohnen Sie eine frei finanzierte Wohnung. Die derzeitige Grundmiete Ihrer Wohnung entspricht nicht mehr den aktuellen Marktpreisen. Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 557 BGB die Grundmiete anpassen. Die neue Grundmiete für Ihre Wohnung ( . . . ) stellt sich wie folgt dar . . .“ Angehängt ist eine vorgedruckte „Zustimmungserklärung zur Mietveränderung“, deren Unterzeichnung „nach § 557 BGB erforderlich“ ist.

„Das liest sich wie eine ganz normale Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, der Mieter zustimmen müssen“, sagt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes NRW.

Der Trick liegt im Detail: Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, der die Mieter nach dem Gesetz zustimmen müssen, ist im § 558 BGB geregelt. Im § 557 BGB hingegen steht lediglich, dass sich Mieter und Vermieter auch ohne konkreten Grund auf eine Mieterhöhung einigen können — eine rein freiwillige Vereinbarung, der kein Mieter zustimmen muss.

„Mietanpassungen gehören zum täglichen und notwendigen Geschäft von allen Immobilieneigentümern, so auch für die LEG“, sagte am Montag deren Sprecher Manfred Neuhöfer. Das Unternehmen habe deshalb alle Wohnungen individuell bewertet. Im Zuge einer „Mietdifferenzierungsstrategie“ habe man den Mietern dann „an wenigen Standorten“ entsprechend individuelle Mietanpassungen vorgeschlagen.

Neuhöfer: „Die LEG hält mit ihren auch als solchen zu erkennenden Angeboten auf Zustimmung zu Mietanpassungen die vom Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen ein.“ Das Schreiben an die Mieter sei „rechtlich einwandfrei“.

Neuhöfer wollte nicht sagen, an welchen Standorten und wie viele dieser Briefe sein Unternehmen verschickt hat, beziehungsweise wie viele Mieter die Mieterhöhungen akzeptiert haben. Das seien interne Daten, die wegen des „hart umkämpften Immobilienmarktes“ nicht veröffentlicht werden könnten.

Mieterbund-Vorsitzender von Grünberg ist jedenfalls über das Vorgehen der LEG empört: Mieterschutz stünde beim ehemals landeseigenen Unternehmen offenbar nicht im Vordergrund. „Es hat sie jedenfalls nicht davon abgehalten, die Mieter mit einem Schreiben derart zu täuschen, dass diese gar nicht prüften, ob sie die Mieterhöhung ablehnen können.“

Auch NRW-Bauminister Harry K. Voigtsberger (SPD) hält das LEG-Schreiben zumindest für bedenklich: „Nicht alles, was rein rechtlich erlaubt ist, ist auch legitim.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort